Autor Thema: Beauftragung  (Read 5472 times)

Neulingneuling

  • Gast
Beauftragung
« am: 18.07.2021 11:00 »
Hallo liebes Forum,

Folgende Frage an euch. Im Zuge einer Beauftragung, in welche Stufe wird man eingruppiert?
Fallbeispiel:
TE IV (Stufe 3) geht durch Beauftragung in die TE III. Kommt man dann automatisch in die TE III (Stufe 2) oder in die TE III (Stufe 1)? Und wie verhält es sich mit den Erfahrungsstufen? Laufen die während der Beauftragung parallel mit für die TE IV oder zählen die für die TE III?

Vielen Dank

MH

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Antw:Beauftragung
« Antwort #1 am: 18.07.2021 12:36 »
Alles wichtige hierzu steht im Tarifvertrag, welcher auch u. A. im Intranet hinterlegt ist.
https://www.arbeitsagentur.de/ba-karriere/ba-tarifvertrag
§15 / §19 / §19Abs. 7

Neulingneuling

  • Gast
Antw:Beauftragung
« Antwort #2 am: 18.07.2021 15:20 »
OK, Danke dafür. Würde bedeuten Differenzbetrag zwischen TE IV Stufe 3 und TE III Stufe 3 wird bezahlt. Stufenlaufzeit wird im Nachgang berücksichtigt(egal ob TE IV oder TEIII).
Hätte ich das so richtig verstanden MH?

Schokobon

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Antw:Beauftragung
« Antwort #3 am: 18.07.2021 21:59 »
Nein, das hast du falsch verstanden.
Hast du die Passagen im TV-BA gelesen?

Neulingneuling

  • Gast
Antw:Beauftragung
« Antwort #4 am: 19.07.2021 00:41 »
So verstehe ich das lt.BA-TV. Die Stufenlaufzeit wird fiktiv nachgezeichnet zum Ende der Beauftragung und der Differenzbetrag zur höheren TE Stufe wird bezahlt.Diesbezüglich wäre es hilfreich, wenn kurz beschildert werden könnte was an meiner Aussage falsch interpretiert wurde ;).

Schokobon

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Antw:Beauftragung
« Antwort #5 am: 19.07.2021 08:27 »
Nach § 15 Abs. 2 TV-BA wird die Zulage in Höhe des Steigerungsbetrages gezahlt, der sich
bei dauerhafter Übertragung der anderen Tätigkeit nach § 19 Abs. 7 Sätze 1 bis 3
ergeben würde.

§19 Abs. 7 TV-BA
Zitat
1Bei Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene (Höhergruppierung) werden
die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres
Festgehalt erhalten, als das bisherige Festgehalt - zuzüglich einer ggf.
zustehenden Funktionsstufe -, mindestens jedoch das Festgehalt der
Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen
Festgehalt – zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe – und dem
Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro (228,34 Euro ab 1. April 2019,
230,76 Euro ab 1. März 2020), so erhält die/der Beschäftigte anstelle des
Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag; dieser wird durch
weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen.

Die Zulage wird also nicht pauschal von TE IV S 3 nach TE 3 S 3 (stufengleich) berechnet.
Und wo werden Stufenlaufzeiten nachgezeichnet?


Neulingneuling

  • Gast
Antw:Beauftragung
« Antwort #6 am: 19.07.2021 09:44 »
...Sofern im Anschluss an die vorübergehende Beauftragung die dauernde
Übertragung der Tätigkeit mit entsprechender Höhergruppierung erfolgt, bleibt die
im Rahmen der vorübergehenden Beauftragung erreichte Entwicklungsstufe
erhalten; die bisher in der jeweiligen Entwicklungsstufe zurückgelegte Laufzeit wird
berücksichtigt. 4Endet die Beauftragung und wird im Anschluss wieder eine
Tätigkeit in der niedrigeren Tätigkeitsebene dauerhaft ausgeübt, wird die Laufzeit
in den Entwicklungsstufen in dieser Tätigkeitsebene für die Dauer der
vorübergehenden Beauftragung fiktiv nachgezeichnet...

MH

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Antw:Beauftragung
« Antwort #7 am: 19.07.2021 17:52 »
OK, Danke dafür. Würde bedeuten Differenzbetrag zwischen TE IV Stufe 3 und TE III Stufe 3 wird bezahlt. Stufenlaufzeit wird im Nachgang berücksichtigt(egal ob TE IV oder TEIII).
Hätte ich das so richtig verstanden MH?

Die kämen in die TEIII Stufe 2. Sofern der Garantiebetrag von aktuell 230,76 nicht erreicht wird, wird dieser als Differenzbetrag gezahlt.

In welcher TE sind Sie den aktuell?
In einem vorherigen Post sprachen Sie von der TEV und Sie wollten in die TEIV? Das verwirrt mich etwas....

Generell habe ich ja schon geschrieben, dass eine positive Entwicklungskonferenz und dementsprechend eine Personalentwicklung nötig ist. Wenn eine Beauftragung vorhanden ist, fallen Sie nach Ablauf der Beauftragung wieder zurück in Ihre alte TE. Eine vorübergehende Beauftragung ist nicht automatisch eine Personalentwicklung. Eine erfolgreiche Personalentwicklung (welche 6 Monate dauert), ist von Nöten, um eine höhere TE-Stelle unbefristet erhalten zu können. Ausnahmen gibt es, aber es heißt nicht umsonst Ausnahmen.