Liebe Forenmitglieder,
ich bin 33 Jahre alt und arbeite seit Jahren, als Angestellter, im öffentlichen Dienst und habe mich vor kurzem auf eine E13 Stelle einer oberen Bundesbehörde beworben. Hierzu habe ich ein paar Fragen, weil mich der Ablauf und einige Aussagen da mitunter verwundern und ich den Sachverhalt mittlerweile zerdenke.
Meine Bewerbung habe ich Anfang Mai (eine Woche vor der Bewerbungsfrist) versendet. Mitte Juni kam die Rückmeldung, dass man meine Bewerbung bearbeitet habe und sich ein anderes Referat, welches zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Stellen ausgeschrieben hatte, für mich interessiere. Daraufhin habe ich der Änderung meiner Bewerbung zugesagt. Ich bewarb mich auf eine Stelle, die erst einige Tage nach meiner Änderungseinwilligung ausgeschrieben wurde. Anmerkung: diese Stelle wäre auch ohne mich ohnehin ausgeschrieben worden.
Die Bewerbungsfrist der neuen Stelle läuft noch bis in den Herbst.
Für diese Stelle wollte man jedoch bereits mit mir, Monate vor Fristende, ein Vorstellungsgespräch führen.
Ich bin Jahre lang aus den Bewerbungsabläufen raus und frage mich seit Tagen, ob das nun ein gutes Zeichen sei oder man sich aus dem ursprünglichen Bewerbungsverfahren die „Reste“ aufgehoben und aus irgendeinem Grund bei der Stange halten will.
Das VG lief aus meiner Sicht gut, man sagte mir, man würde sich frühestens innerhalb von vier Tagen, spätestens neun Tage nach dem VG bei mir melden. Ich kenne die 10 Tagesfrist, die der PR bis zur Entscheidung hat. Allerdings muss das ja aus Personalersicht nicht die PR-Frist sein, die man mir bis zur Rückmeldung gesetzt hat. Aktuell stehen noch fünf Tage bis zur spätesten Frist aus.
Kurzum: die Stelle wäre eine wunderbare Neuorientierung in einem Arbeitsumfeld, dass ich sehr schätze. Daher bin ich auch einige Tage nach dem VG hin und hergerissen, weil ich (vorläufige) Zusagen bisher immer ein bis zwei Tage nach dem VG bekommen habe.
Wie hört sich das für euch an? Ist das ein bekannter Ablauf oder eher unüblich?