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Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

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Unknown:
Das kommt auf die Behörde an. Meiner Meinung nach sollte das grundsätzlich möglich sein, aber wie gesagt, es hängt von der Behörde ab. Selbst nach Absolvierung der Laufbahnbefähigung hast du keinen Anspruch auf Verbeamtung. Auch da hängt es wiederum von der Behörde ab, ob du zeitig verbeamtet wirst. Jedoch kann das alles nach Zusage des Dienstposten geklärt werden.

quereinsteiger91:

--- Zitat von: Champman93 am 19.07.2021 12:27 ---Sie verfügen über eine Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. gehobener nichttechnischer Dienst)
--- End quote ---

damit ist i.d.R. das duale Studium im Bereich allgemeine Verwaltung gemeint, welches mit dem Bachelor of Laws abgeschlossen wird (Beamtenverhältnis)


--- Zitat von: Champman93 am 19.07.2021 12:27 ---oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II als Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt.

--- End quote ---

der Angestelltenlehrgang II ist ein Weiterbildungslehrgang für Tarifbeschäftigte, die i.d.R. eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen haben, manche Behörden öffnen dies mittlerweile auch für Quereinsteiger

Mit deinen Qualifikationen (Bankkaufmann + Bachelor BA) kannst du dich zwar auf solche Stellen bewerben, die Erfolgsaussichten sind aber wahrscheinlich gering. Bessere Chancen hast du vielleicht bei Stellen die als Voraussetzung eine abgeschlossene Bankausbildung oder ein Bachelorstudium im Bereich Business Administration fordern.

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