Autor Thema: Einstellung - Personalrat - Frist  (Read 1599 times)

personallife

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Einstellung - Personalrat - Frist
« am: 19.07.2021 13:00 »
Hallo,

da bei einer Einstellung der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat, würde ich gerne wissen innerhalb welcher Frist er zustimmen/ ablehnen muss. (Bayern)

mj23

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Antw:Einstellung - Personalrat - Frist
« Antwort #1 am: 19.07.2021 14:07 »
Wenn die Fassung des BayPVG, die ich eben auf gesetze-bayer.de gefunden habe, aktuell ist, muss der Beschluss des PR dem Leiter der Dienststelle innerhalb von zwei bzw drei Wochen mitgeteilt werden.
Es kommt daher darauf an, wann die beabsichtigte Maßnahme von der Dienststelle in den PR gegeben worden ist.

Art. 70 BayPVG
Absatz 2
[...] 3Der Beschluß des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist dem Leiter der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen bzw. bei einem Beschluss des bei einem nicht als Mittelbehörde geltenden Polizeipräsidium gebildeten Personalrats innerhalb von drei Wochen mitzuteilen. 4In dringenden Fällen kann der Leiter der Dienststelle diese Frist auf eine Woche abkürzen. 5Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger verweigert. [...]