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Personenbedingte Kündigung

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Isi:
Eine Haus- und Küchenhilfe erleidet ihn ihrer Freizeit einen komplizierten Bruch. Dieser heilt nicht aus, daher kann die auszuübende Tätigkeit nicht mehr erledigt werden.
Eine StW (Hamburger Modell) zeigt, dass der widerantritt der Stelle nicht möglich ist.

Rechtfertigt dieser Vorgang eine Kündigung? Ich denke doch ja.

Isi:
Da der Tarifvertrag hier, naheliegenderweise, wohl keine Regelung trifft darf es auch gerne ins allgemeine Forum verschoben werden.

clarion:
Wurde geprüft, ob der Frau eine leidensgerechte Tätigkeit zugewiesen werden kann, ggf. Mit einer Umschulungsmaßnahme?

Ist die ärztliche Prognose so schlecht, dass auch nicht mit weitere Heilungszeit und Reha eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist?

Isi:
Ja und ja,
allerdings hat der Arbeitgeber ja versucht eine Eingliederung durchzuführen, diese ist gescheitert, da selbst einfachste Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können.
Die ärztliche Prognose könnte schlechter nicht sein, durch einen Fehler bei der Operation des Bruches wurde erheblicher Schaden verursacht der irreparabel ist.
Selbst einfachste körperliche Tätigkeiten sind unmöglich - wenn jemand als Haus- und Küchenhilfe dies nicht mehr erledigen kann und sonstige Kompetenzen fehlen was tun?

Lars73:
Wurde eine Erwerbsminderungsrente beantragt? (Bzw. hätte beantrag werden müssen - dann greift ggf. § 33 (4) TV-L )
BEM-Verfahren wurde durchgeführt?
Wie lange schon beim Arbeitgeber beschäftigt?

Voraussetzung für die Kündigung sind:
1. Negative Prognose hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft - erfüllt
2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - bisher nicht dargelegt
3. Verhältnismäßigkeit

Letztlich fehlen Informationen um einschätzen zu können ob eine solche Kündigung bestand hätte.

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