Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA

Begonnen von buerocratix, 19.07.2021 23:05

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buerocratix

Spid, würdest du sagen, dass das Folgende eine ernsthafte, in der Höhe bezifferte Zahlungsaufforderung darstellt, die meine Ansprüche formal korrekt geltend macht? Habe ich noch etwas Wichtiges übersehen?

ZitatHiermit mache ich meine Ansprüche auf

Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y für den Zeitraum tt.mm.2017-tt.mm.2017,
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+1 für den Zeitraum tt.mm.2018-tt.mm.2019 und
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+3 für den Zeitraum seit dem tt.mm.2019

geltend.

Am tt.mm.2017 habe ich auf Grundlage der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA gestellt. Ich gehe davon aus, dass die konkrete Höhe der Forderung von Ihnen ermittelt werden kann.

Spid

Ich würde den letzten Satz noch mit ,,und fordere Sie zur Zahlung der genannten Ansprüche bis zum tt.mm.jjjj auf", um eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner zu richten.

buerocratix

Zitat von: Spid am 20.07.2021 06:23
Schuld ist im Sachverhalt unbeachtlich.

Wie würdest Du denn einem Arbeitgeber antworten, der Dir sagt, dass er nicht tätig habe werden können, da die von ihm beauftragte Person leider ihrem Auftrag - nämlich eben diese Stellenbeschreibung zu erstellen - sehr lange Zeit nicht nachgekommen ist und er sich deshalb keine fundierte Meinung über die Wertigkeit der Stelle bilden konnte und es deshalb nicht sein Versäumnis sei?

Spid

Daß seine Organisationsmängel sein Problem sind.

buerocratix

Vielen Dank Spid, das war alles sehr hilfreich!