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Gleichstellung einer ganzen Abteilung?!
Tommy78:
Hallo,
in unserer Stadtverwaltung gibt es eine IT-Abteilung, die sich nur um die Belange der Hauptverwaltung kümmert und für unsere nachgeordneten Behörden/Einrichtungen gibt es auch eine eigene IT-Abteilung.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Mitarbeiter der IT-Abteilung in der Hauptverwaltung grundsätzlich eine EG höher eingestuft sind, als die Kollegen der anderen IT-Abteilung.
In beiden Abteilungen gibt es die gleichen Stellen mit den gleichen Stellenbezeichnungen, dem gleichen Anforderungsprofil und den gleichen Voraussetzungen bei den Mitarbeitern. Ist so ein Unterschied gerechtfertigt, kann man hier eine Gleichstellung fordern, wenn ja wie?
Gibt es den Systemadministrator oder IT-Sachbearbeiter 1. und 2. Klasse?
Vielen Dank, Tommy
EiTee:
aha
Spid:
--- Zitat von: Tommy78 am 20.07.2021 20:07 ---Hallo,
in unserer Stadtverwaltung gibt es eine IT-Abteilung, die sich nur um die Belange der Hauptverwaltung kümmert und für unsere nachgeordneten Behörden/Einrichtungen
--- End quote ---
Und nu?
Spid:
Einen Beitrag zu editieren, auf den bereits geantwortet wurde, macht einen jedenfalls zweitklassig.
WasDennNun:
--- Zitat von: Tommy78 am 20.07.2021 20:07 ---Hallo,
in unserer Stadtverwaltung gibt es eine IT-Abteilung, die sich nur um die Belange der Hauptverwaltung kümmert und für unsere nachgeordneten Behörden/Einrichtungen gibt es auch eine eigene IT-Abteilung.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Mitarbeiter der IT-Abteilung in der Hauptverwaltung grundsätzlich eine EG höher eingestuft sind, als die Kollegen der anderen IT-Abteilung.
In beiden Abteilungen gibt es die gleichen Stellen mit den gleichen Stellenbezeichnungen, dem gleichen Anforderungsprofil und den gleichen Voraussetzungen bei den Mitarbeitern. Ist so ein Unterschied gerechtfertigt, kann man hier eine Gleichstellung fordern, wenn ja wie?
Gibt es den Systemadministrator oder IT-Sachbearbeiter 1. und 2. Klasse?
Vielen Dank, Tommy
--- End quote ---
Es gibt nicht Systemadministrator oder IT-Sachbearbeiter 1. und 2. Klasse!
Aber es gibt z.B. MA mit der Stellenbezeichnung Datenbankadministrator, die sind EG10 und welche die sind EG11 und welche die sind EG13.
Kommt halt auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
Es kann durchaus sein, dass die "gefühlten" gleichen Tätigkeiten in der Hauptverwaltung zu einer höheren EG führen.
Wenn ihr also der Meinung seit, ihr seit falsch eingruppiert, dann solltet ihr eure auszuübenden Tätigkeiten von einem fachkundigen überprüfen lassen oder eine Eingruppierungsfeststellungsklage durchführen.
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