Hallo,
in unserer Stadtverwaltung gibt es eine IT-Abteilung, die sich nur um die Belange der Hauptverwaltung kümmert und für unsere nachgeordneten Behörden/Einrichtungen gibt es auch eine eigene IT-Abteilung.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Mitarbeiter der IT-Abteilung in der Hauptverwaltung grundsätzlich eine EG höher eingestuft sind, als die Kollegen der anderen IT-Abteilung.
In beiden Abteilungen gibt es die gleichen Stellen mit den gleichen Stellenbezeichnungen, dem gleichen Anforderungsprofil und den gleichen Voraussetzungen bei den Mitarbeitern. Ist so ein Unterschied gerechtfertigt, kann man hier eine Gleichstellung fordern, wenn ja wie?
Gibt es den Systemadministrator oder IT-Sachbearbeiter 1. und 2. Klasse?
Vielen Dank, Tommy