Autor Thema: Verhandlung höhere Stufe  (Read 3017 times)

RadWirdKommen

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Verhandlung höhere Stufe
« am: 20.07.2021 22:09 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Vorgewährung einer höheren Stufe. Ich bin jetzt in E10 Stufe 3. Man Vertrag soll verlängert werden und in knapp zwei Jahren würde ich Stufe 4 bekommen. Jetzt habe ich ausgemacht dass ich schon vorab die Stufe 4 mit dem neuen Vertrag bekomme. Wie aber wirkt sich dies dann auf die Stufenlaufzeit von 4 zu 5 aus? Vielen Dank schonmal.

Spid

  • Gast
Antw:Verhandlung höhere Stufe
« Antwort #1 am: 20.07.2021 22:11 »
Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt und im TVÖD lediglich im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser existiert.

Schokobon

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Antw:Verhandlung höhere Stufe
« Antwort #2 am: 21.07.2021 12:16 »
Könnte im Sachverhalt die Regelung aus § 17 Abs. 2 TVÖD gemeint sein?

Spid

  • Gast
Antw:Verhandlung höhere Stufe
« Antwort #3 am: 21.07.2021 12:18 »
Vielleicht. Dazu könnte der TE sich ja verhalten.

Minchen

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Antw:Verhandlung höhere Stufe
« Antwort #4 am: 23.07.2021 15:35 »
Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn der neue Vertrag mit Stufe 4 beginnt beginnt die Laufzeit der Stufe mit vertragsbeginn... demnach also 4 Jahre bis zur Stufe 5 eenn keine erneute Verkürzung gewährt wird.

Spid

  • Gast
Antw:Verhandlung höhere Stufe
« Antwort #5 am: 23.07.2021 15:40 »
Um eine Verkürzung der Stufenlaufzeit geht es aber ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.