Verhandlung höhere Stufe

Begonnen von RadWirdKommen, 20.07.2021 22:09

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RadWirdKommen

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Vorgewährung einer höheren Stufe. Ich bin jetzt in E10 Stufe 3. Man Vertrag soll verlängert werden und in knapp zwei Jahren würde ich Stufe 4 bekommen. Jetzt habe ich ausgemacht dass ich schon vorab die Stufe 4 mit dem neuen Vertrag bekomme. Wie aber wirkt sich dies dann auf die Stufenlaufzeit von 4 zu 5 aus? Vielen Dank schonmal.

Spid

Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt und im TVÖD lediglich im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser existiert.

Schokobon

Könnte im Sachverhalt die Regelung aus § 17 Abs. 2 TVÖD gemeint sein?

Spid

Vielleicht. Dazu könnte der TE sich ja verhalten.

Minchen

Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn der neue Vertrag mit Stufe 4 beginnt beginnt die Laufzeit der Stufe mit vertragsbeginn... demnach also 4 Jahre bis zur Stufe 5 eenn keine erneute Verkürzung gewährt wird.

Spid

Um eine Verkürzung der Stufenlaufzeit geht es aber ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.