Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung

Begonnen von muhkuhöd, 21.07.2021 09:57

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muhkuhöd

Guten Tag,

meine Kollegen und ich stoßen immer wieder auf das gleiche Problem.. eigentlich ist unser Arbeitgeber bei Dienstreisen sehr entspannt. Urlaub hinten dran.. kein Problem.. wird halt alles erstattet wie es bei direkt zum Dienstgrund hin und zurück angefallen wäre.

Umso verwunderlicher finde ich den Passus
"Übernachten mehrere Reisende in einem Zimmer, so werden die Kosten bei der Abrechnung kopfzahlmäßig aufgeteilt. Dies gilt auch, der Dienstreisende eine nicht dienstlich beauftragte Begleitperson in seinem Zimmer übernachten lässt. Eine Erstattung des vollen Zimmerpreises bzw. die Erstattung anteiliger Kosten für ein Einzelzimmer ist gem. LRKG nicht möglich."

a.) Ich finde dazu nicht wirklich einen Ursprung im LRKG
b.) Es ist im BRKG auch ganz anders
c.) Es ist nicht nachvollziehbar, dass man nicht nicht die Kosten die für ein Einzelzimmer angefallen wären erstattet bekommt.. gerade im Vergleich mit "noch ne Woche Urlaub hinten dran kein Problem". Vor allem da ja wirklich in soooo vielen Fällen Einzelzimmer für eine Person sogar inkl. Frühstück identisch ist mit den Kosten für zwei Personen inkl. Frühstück!


2strong

Lass Dir doch einfach ne Rechnung ausstellen, aus der die zweite Person nicht hervorgeht. Eine vollkommen übliche Serviceleistung für in der Beherbergung von Geschäftskunden routinierten Hotels.

muhkuhöd

Zitat von: 2strong am 21.07.2021 11:31
Lass Dir doch einfach ne Rechnung ausstellen, aus der die zweite Person nicht hervorgeht. Eine vollkommen übliche Serviceleistung für in der Beherbergung von Geschäftskunden routinierten Hotels.

Ja, aber natürlich
a.) nicht ganz legal.
b.) Sollte dann auch alles andere nicht auf Begleitung hinweisen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten bei einer Überseereise würde man natürlich gerne auf z. B. getrennte Flugticketsbuchungen verzichten.

Max

Flüge getrennt buchen. Dann Sitzplätze nebeneinander reservieren. Hotel buchen bei dem Kingbed Standard ist und die 2. Person separat gemeldet werden kann. Fertig.

Der Arbeitgeber soll sich nicht so anstellen.

Funker

Zitat von: muhkuhöd am 21.07.2021 09:57
Umso verwunderlicher finde ich den Passus
"Übernachten mehrere Reisende in einem Zimmer, so werden die Kosten bei der Abrechnung kopfzahlmäßig aufgeteilt. Dies gilt auch, der Dienstreisende eine nicht dienstlich beauftragte Begleitperson in seinem Zimmer übernachten lässt. Eine Erstattung des vollen Zimmerpreises bzw. die Erstattung anteiliger Kosten für ein Einzelzimmer ist gem. LRKG nicht möglich."

a.) Ich finde dazu nicht wirklich einen Ursprung im LRKG
b.) Es ist im BRKG auch ganz anders

Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.

muhkuhöd

Zitat von: Funker am 21.07.2021 13:49
Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.

Ja, es steht in den VV.

"Vollkommen egal" finde ich hier etwas schwierig.. Rechtsgrundlagen dürfen ja nicht willkürlich sein und da finde ich es schon schwierig, dass die beiden da so vollkommen gegenläufig sind.

Funker

Was soll da willkürlich sein? Nach Ihrer eigenen Darstellung gilt das LRKG. Ob in irgendeinem anderen Reiskostengesetz günstigere Regelungen sind, ist egal und keine Spur von Willkür. Man nennt das Föderalismus.

WasDennNun

Zitat von: muhkuhöd am 21.07.2021 13:58
Zitat von: Funker am 21.07.2021 13:49
Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.

Ja, es steht in den VV.

"Vollkommen egal" finde ich hier etwas schwierig.. Rechtsgrundlagen dürfen ja nicht willkürlich sein und da finde ich es schon schwierig, dass die beiden da so vollkommen gegenläufig sind.
Was ist denn da gegenläufig?
Beide bezahlen dir deine entstanden Kosten.
Und wenn man sagt 2 Leute ein Zimmer: Erstattung = Kosten/2 dann ist da nichts dran zu bemäkeln.
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?


Jockel

Gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Untreuedelikte in deinem Bundesland ? Dann schick mir bitte mal die Adresse.  ;D

2strong

Zitat von: WasDennNun am 21.07.2021 14:40
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?
Das sind bei Euch ja Zustände wie auf ner Grundschulklassenfahrt  ;D

WasDennNun

Zitat von: 2strong am 23.07.2021 09:31
Zitat von: WasDennNun am 21.07.2021 14:40
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?
Das sind bei Euch ja Zustände wie auf ner Grundschulklassenfahrt  ;D
Och, wenn man sich gut versteht und die Alternative ist, außerhalb vom Tagungsschloss in der Stadt ein Einzelzimmer zu nehmen, dann kann man das schon mal machen. 8)

Spid

Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:29
Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.
Dann wären es aber keine Zustände wie auf einer Grundschulklassenfahrt, sondern wie bei einer Abiabschlussfahrt.

2strong

Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:29
Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.
Uauch dann würde regelmäßig auf separate Rechnungsstellung Wert gelegt.