Guten Tag,
meine Kollegen und ich stoßen immer wieder auf das gleiche Problem.. eigentlich ist unser Arbeitgeber bei Dienstreisen sehr entspannt. Urlaub hinten dran.. kein Problem.. wird halt alles erstattet wie es bei direkt zum Dienstgrund hin und zurück angefallen wäre.
Umso verwunderlicher finde ich den Passus
"Übernachten mehrere Reisende in einem Zimmer, so werden die Kosten bei der Abrechnung kopfzahlmäßig aufgeteilt. Dies gilt auch, der Dienstreisende eine nicht dienstlich beauftragte Begleitperson in seinem Zimmer übernachten lässt. Eine Erstattung des vollen Zimmerpreises bzw. die Erstattung anteiliger Kosten für ein Einzelzimmer ist gem. LRKG nicht möglich."
a.) Ich finde dazu nicht wirklich einen Ursprung im LRKG
b.) Es ist im
BRKG auch ganz anders c.) Es ist nicht nachvollziehbar, dass man nicht nicht die Kosten die für ein Einzelzimmer angefallen wären erstattet bekommt.. gerade im Vergleich mit "noch ne Woche Urlaub hinten dran kein Problem". Vor allem da ja wirklich in soooo vielen Fällen Einzelzimmer für eine Person sogar inkl. Frühstück identisch ist mit den Kosten für zwei Personen inkl. Frühstück!