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Arbeitsunfall Wochenende
Wdd3:
Da er PL ist kann er keinesfalls als Bauleiter versagt haben. ::)
In seiner Verantwortung liegt womöglich das Versäumnis eine WE-Bereitschaft vereinbart zu haben. Um dies wieder gerade biegen zu können hat er sich selbst auf den Weg gemacht und auch hier versagt, womöglich weil er nicht der Mensch ist dem körperliche Arbeit liegt.
Aber letztlich fragt er doch nur nach wo es vertraglich geregelt ist das am WE nicht gearbeitet werden darf.
Entweder kann man dies vorlegen oder man meldet einen Arbeitsunfall.
Spid:
Mal abgesehen davon, daß der AG überhaupt nichts vorlegen muß, bedarf es keiner vertraglichen Regelung, daß am Wochenende nicht gearbeitet werden darf. Das einseitige Leistungsbestimmungsrecht liegt beim AG, §106 GewO. Sofern der AN nicht belegen kann, daß der AG ihn am WE zur Arbeit eingeteilt hätte oder er zur selbständigen Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen sei, ist er nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses tätig geworden. So einfach ist das.
Wdd3:
Ein AN dem keinerlei Arbeitszeiten vorgelegt werden, außer den Öffnungszeiten die vor dem Amt hängen, der zum PL ernannt wurde und womöglich auch für die Baumaßnahme am WE verantwortlich ist (ja, die pW arbeitet mitunter auch dann) ist niemals zu selbstständiger Arbeitszeiteinteilung berechtigt?
Wir haben hier seit Jahren Aus-Um- und Neubaumaßnahmen die z. T. auch an WE oder Nachts durchgeführt werden. Es kommen regelmäßig auch mal PL oder TPL um ggf regulieren oder reagieren zu können damit die Abläufe im Normalbetrieb nicht gestört werden.
Tatsächlich gibt es viele MoFries die erst auf die Schnauze fallen mussten um zu lernen das vor und nach nine to five nicht nur auf dem heimischen Sofa was los ist. ;)
was_guckst_du:
..in Spid´s geordneter Welt gibt es das nicht... ;)
Spid:
--- Zitat von: Wdd3 am 22.07.2021 12:08 ---Ein AN dem keinerlei Arbeitszeiten vorgelegt werden, außer den Öffnungszeiten die vor dem Amt hängen, der zum PL ernannt wurde und womöglich auch für die Baumaßnahme am WE verantwortlich ist (ja, die pW arbeitet mitunter auch dann) ist niemals zu selbstständiger Arbeitszeiteinteilung berechtigt?
Wir haben hier seit Jahren Aus-Um- und Neubaumaßnahmen die z. T. auch an WE oder Nachts durchgeführt werden. Es kommen regelmäßig auch mal PL oder TPL um ggf regulieren oder reagieren zu können damit die Abläufe im Normalbetrieb nicht gestört werden.
Tatsächlich gibt es viele MoFries die erst auf die Schnauze fallen mussten um zu lernen das vor und nach nine to five nicht nur auf dem heimischen Sofa was los ist. ;)
--- End quote ---
Wenn ihm derlei nicht vom AG eingeräumt wird, ist das so - und zwar dort, wo deutsches Arbeitsrecht gilt, stets und in jedem Fall.
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