Autor Thema: Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung  (Read 3578 times)

JemimaJo

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Liebe Schwarmintelligenz,

ich beginne bald eine Stelle in einem Landesministerium und werde nach TV-L 13 eingestuft. Nach Paragraf 16 Absatz 5 TV-L erhalte ich eine Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Entgeltgruppe E13 Stufe 3 und E13 Stufe 5.
Mir ist bewusst, dass die Zulage mit den Stufenaufstiegen aufgezehrt wird. Nun frage ich mich aber, ob ich denn trotzdem von Erhöhungen der Gehälter im Rahmen der Tarifverhandlungen profitieren kann.
Denn die Zulage ist „nicht dynamisch“.
Sollte es zu einem Anstieg der Gehälter kommen und ich würde 2 Prozent mehr Lohn auf mein „Grundgehalt“ in E13 Stufe 3 bekommen, bleibt die Zulage trotzdem in voller Höhe erhalten? Oder wird sie damit schon aufgezehrt?

Oder simpler formuliert: Muss ich damit rechnen, dass mein Gehalt dauerhaft auf dem gleichen Niveau bleibt, ganz gleich wie sich die Entgelterhöhungen entwickeln, solange ich die Stufenvorweggewährung bekomme? Ich bin etwas verwirrt von dem Hinweis, die Zulage sei „nicht dynamisch“.

Vielen Dank für eure Hilfe!



Spid

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #1 am: 21.07.2021 15:53 »
Was ist denn konkret dazu vereinbart?

JemimaJo

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #2 am: 21.07.2021 16:05 »
Es gibt dummerweise keine konkreten Nebenabreden dazu. Nur die schriftliche Fixierung, dass es sich um eine „Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages“ handelt zwischen den besagten Stufen in E 13.
Ansonsten habe ich noch den Zusatz „dass die Zulage nicht dynamisch, widerruflich ist und sich mit der nächsten Stufensteigerung aufzehrt“.

Auf Nachfrage beim Personaler habe ich die Information bekommen, dass ich natürlich von Tariferhöhungen profitiere. Allerdings war das eine reine mündliche Aussage.
Was wäre denn deine Vermutung, wie der Zusatz, die Zulage sei „nicht dynamisch“ gemeint ein könnte?

Spid

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #3 am: 21.07.2021 16:12 »
Nun, das Personal, welches mit solchen Angelegenheiten bei den Ländern und der TdL befasst ist, zeichnet sich höufig durch eine unterirdische Qualität aus, weshalb sowohl Musterveinbarungen der TdL als auch selbst gestrickte der Länder oder deren Behörden qualitativ ebenso unterirdisch sind. Die Formulierung ist in sich widersprüchlich, denn entweder richtet sie sich nach dem Unterschiedsbetrag, der veränderlich ist, oder sie ist nicht dynamisch. Möglicherweise wollte man zum Ausdruck bringen, daß der Unterschiedsbetrag selbst nicht an Tariferhöhungen teilnimmt, also nicht in sich dynamisiert ist. Möglicherweise hat man auch einfach nur Wörter, die einem wichtig und richtig vorkamen, aneinandergereiht. Ich tendiere zu letzterem.

WasDennNun

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #4 am: 21.07.2021 16:31 »
Es gibt dummerweise keine konkreten Nebenabreden dazu. Nur die schriftliche Fixierung, dass es sich um eine „Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages“ handelt zwischen den besagten Stufen in E 13.
Ansonsten habe ich noch den Zusatz „dass die Zulage nicht dynamisch, widerruflich ist und sich mit der nächsten Stufensteigerung aufzehrt“.
Ich würde getrost an deiner Stelle davon ausgehen, dass du bis zum Erreichen der Stufe 6 das Entgelt der aktuellen Stufe 5 überwiesen bekommen wirst.
Das dynamische könnte bedeuten, dass nicht damit gemeint ist, dass du das Entgelt von +2 Stufen erhältst (sprich mit Aufstieg in die Stufe 4 das Entgelt der Stufe 6)


Wenn du also in 3 Jahren da weniger bekommst als du für dich als richtig ansiehst: Nachverhandeln!

JemimaJo

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #5 am: 21.07.2021 16:58 »
Nun, das Personal, welches mit solchen Angelegenheiten bei den Ländern und der TdL befasst ist, zeichnet sich höufig durch eine unterirdische Qualität aus, weshalb sowohl Musterveinbarungen der TdL als auch selbst gestrickte der Länder oder deren Behörden qualitativ ebenso unterirdisch sind. Die Formulierung ist in sich widersprüchlich, denn entweder richtet sie sich nach dem Unterschiedsbetrag, der veränderlich ist, oder sie ist nicht dynamisch. Möglicherweise wollte man zum Ausdruck bringen, daß der Unterschiedsbetrag selbst nicht an Tariferhöhungen teilnimmt, also nicht in sich dynamisiert ist. Möglicherweise hat man auch einfach nur Wörter, die einem wichtig und richtig vorkamen, aneinandergereiht. Ich tendiere zu letzterem.

Vielen Dank für eure Antworten Spid und WasdennNun (btw passt dein Name sehr gut zu meiner Frage ;)).
Ich habe jetzt nochmal nachgehakt und darum gebeten, mir den Sachverhalt nochmal zu erklären.
Es erscheint mir sinnig, dass mit dem Satz gemeint sein könnte, dass die Zulage nicht „in sich“ dynamisiert sei.
Aber ja, mal sehen was da geantwortet wird.
Ich fände es schon sehr schwierig, jahrelang ein fixes Gehalt zu bekommen ohne jeglichen Inflationsausgleich. Mit so einen Szenario hätte ich in öD nicht gerechnet…

Zeussowitz

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #6 am: 21.07.2021 17:42 »
Naja wir bekommen auch durch das Durchlaufen von Stufen u.U. über Jahre Gehalt vorenthalten. Insofern ist es allenfalls naiv damit nicht zu rechnen finde ich  ;)


JemimaJo

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #7 am: 21.07.2021 17:52 »
Naja wir bekommen auch durch das Durchlaufen von Stufen u.U. über Jahre Gehalt vorenthalten. Insofern ist es allenfalls naiv damit nicht zu rechnen finde ich  ;)


Der Vergleich hinkt ein wenig, finde ich. ;) Aber ja, ich hoffe mal darauf, dass es sich um eine unmissverständliche Formulierung handelt. Ich gebe ein Update im Forum, sobald ich mehr weiß..

WasDennNun

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Antw:Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung
« Antwort #8 am: 22.07.2021 07:30 »
Wenn du also in 3 Jahren da weniger bekommst als du für dich als richtig ansiehst: Nachverhandeln!
Wie z.B. die Forderung, dass man nun die Diff zur Stufe 6 haben will, oder aber sich jemanden anderes als AG sucht.