Autor Thema: Stufenlaufzeit/Stellenantritt  (Read 1557 times)

Tone

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Stufenlaufzeit/Stellenantritt
« am: 21.07.2021 18:17 »
Hallo zusammen,
derzeit besuche ich den Verwaltungslehrgang II mit voraussichtlichem Ende im Juni 2022.
Meine nächste Erfahrungsstufe erreiche ich im August 22 bzw. September 22.
Kann mich mein AG vor erreichen der Stufe 4 dazu verpflichten eine 9c Stelle anzunehmen, da ich sodann die 3. Runde in der Erfahrungsstufe 3 drehen würde,  oder könnte ich nach erreichen der Stufe 4 mich selbstständig  auf eine frei gewordene 9c Stelle bewerben?
Angestellt bin ich in einer Anstalt ö R.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit/Stellenantritt
« Antwort #1 am: 21.07.2021 18:22 »
Gibt es eine Vereinbarung zur Durchführung des Verwaltungslehrgangs?

Aufgaben welcher Entgeltgruppe sind aktuell übertragen?

Wenn es keine anderen Vereinbarungen gibt, kann grundsätzlich der Arbeitgeber nicht einseitig Aufgaben übertragen die eine höhere Eingruppierung zur Folge haben.

Tone

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Antw:Stufenlaufzeit/Stellenantritt
« Antwort #2 am: 21.07.2021 18:36 »
Derzeit bin ich in 9a eingruppiert und übe auch Tätigkeiten einer solchen aus, also keine höherwertigen Aufgaben.
Eine Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten existiert ja, eine mindest Verbleibedauer beim selben AG nach bestandener Prüfung von 48 Monaten ist dort ebenfalls erwähnt, wobei die 48 Monate länger ausfallen als die Lehrgangsdauer an sich, jedenfalls ist in der Vereinbarung nichts enthalten, welche den Zeitpunkt einer anzutretenden Stelle regelt.
« Last Edit: 21.07.2021 18:47 von Tone »