Derzeit bin ich in 9a eingruppiert und übe auch Tätigkeiten einer solchen aus, also keine höherwertigen Aufgaben.
Eine Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten existiert ja, eine mindest Verbleibedauer beim selben AG nach bestandener Prüfung von 48 Monaten ist dort ebenfalls erwähnt, wobei die 48 Monate länger ausfallen als die Lehrgangsdauer an sich, jedenfalls ist in der Vereinbarung nichts enthalten, welche den Zeitpunkt einer anzutretenden Stelle regelt.