Also werde ich mit einem Antrag auf Höhergruppierung keinen Erfolg haben?
Ja, weil es so einen Antrag nicht gibt.
Entweder man macht eine Eingruppierungfeststellungsklage und das Gericht teilt dir und dem AG die Eingruppierung mit,
oder man einigt sich mit dem AG dahingehend, dass man sich eine gemeinsame Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet.
oder man teilt dem AG mit, welches Entgelt (unabhängig von der Eingruppierung) man haben will und wechselt den AG, wenn er nicht gewillt ist dieses Entgelt zu zahlen.
Denn nur ein Gericht kann die Eingruppierung feststellen,
AG und AN haben nur "unbedeutetende" Rechtsmeinungen über die Eingruppierung.
Das bedeutet also das ich mir weiter den Arsch aufreissen kann, während andere mehr Geld verdienen und nur das nötigste machen?
Ja, so wie überall im Berufsleben, wo es kein faktorierbaren Zeiten oder Leistungsprämien gibt.