Autor Thema: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - befristeter Vertrag TVöD?  (Read 4566 times)

Marina21

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Hallo liebe Expertinnen und Experten,

da ich mir - trotz Durchlesen diverser Paragraphen - nicht so ganz sicher bin, frage ich hier nach:

Mein Fall:

Ich bin seit Oktober 2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommune, TVöD). Also aktuell bin ich noch unter 5 Jahren beschäftigt.

Nun steht eventuell ein Jobwechsel an. Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Bisher dachte ich: Klar, unter 5 Jahren = 6 Wochen zum Quartalsende.

Jetzt habe ich aber gesehen, dass es bei befristeten Verträgen andere Zeiten gibt. Da lese ich dann teils 3 Monate?

Das erscheint mir total unlogisch. Warum sollen denn Arbeitnehmer, die befristet angestellt sind, noch zusätzlich benachteiligt werden, indem sie extrem lange Kündigungsfristen einzuhalten haben? Oder gilt das nur für den Arbeitgeber?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hier zuverlässige Auskunft geben könntet.

Meine konkrete Frage: Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Fall? 6 Wochen oder 3 Monate?

Vielleicht spielt in dem Zusammenhang auch noch eine Rolle, dass ich seit Oktober 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt bin. In meiner jetzigen Funktion allerdings erst seit zweieinhalb Jahren.

Vielen Dank!

Marina

Spid

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Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis i.S.v. §30 Abs. 1 Satz 2 1.HS TVÖD handelt, ist die Kündigungsfrist für beide Arbeitsvertragsparteien 4 Monate zum Quartalsende.

Wdd3

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Du kannst jederzeit einen Aufhebungsvertrag anstreben und damit die Zeit bis zum Ausscheiden aus dem AV verkürzen.

Marina21

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Danke schön für eure Antworten.

Und wie funktioniert das mit dem Aufhebungsvertrag? Bitte ich meine Vorgesetzte in einem persönlichen Gespräch darum? Oder formuliere ich die Bitte schriftlich und richte sie an die Personalabteilung?


Wdd3

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Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.

Spid

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Vertragspartner des AN ist der AG. Wie dieser sich intern organisiert, kann nicht beurteilt werden. In arbeitsvertraglichen Belangen ist der AN jedenfalls nicht an einen Dienstweg o.ä. gebunden.

Marina21

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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.

Spid

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Auf deren Auffassung kommt es im Zwifel nicht an. Der AG kann eine völlig andere Auffassung dazu haben - zu Deinem Vor-, oder zu Deinem Nachteil.

WasDennNun

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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.
Sollte ihr euch für einen Termin einigen können ist gut und oftmals stimmt dann der AG dem zu.
Solltet ihr euch nicht einige werden, dann schreibe direkt die Personalabteilung als Vertreter deines AG an.
Sollten die sich auch nicht rühren oder entscheiden können, dann schreibe eine Kündigung zu dem Termin der dir gefällt, dann muss der AG tätig werden und ggfls. die Kündigung gerichtlich anfechten.

Marina21

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@Spid:Die Antwort verstehe ich nicht.

Einen Aufhebungsvertrag kann ich doch nicht einfordern. Ich habe darauf ja keinen Rechtsanspruch. Außerdem will ich meinen AG im Guten verlassen.

Marina21

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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.
Sollte ihr euch für einen Termin einigen können ist gut und oftmals stimmt dann der AG dem zu.
Solltet ihr euch nicht einige werden, dann schreibe direkt die Personalabteilung als Vertreter deines AG an.
Sollten die sich auch nicht rühren oder entscheiden können, dann schreibe eine Kündigung zu dem Termin der dir gefällt, dann muss der AG tätig werden und ggfls. die Kündigung gerichtlich anfechten.

Also einfach 6 Wochen zu Quartalsende kündigen (wie im Falle einer unbefristeten Stelle) und es drauf ankommen lassen? Auch eine Möglichkeit ...

Spid

  • Gast
@Spid:Die Antwort verstehe ich nicht.

Einen Aufhebungsvertrag kann ich doch nicht einfordern. Ich habe darauf ja keinen Rechtsanspruch. Außerdem will ich meinen AG im Guten verlassen.

Es kommt im Zweifel schlicht nicht auf die Auffassung subalternen Führungspersonals an. Der AG kann das durchaus entspannter sehen als ein direkter Vorgsetzter - oder unentspannter. Hier im Hause hätte die Auffassung eines Linienvorgesetzten hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages eine äußerst untergeordnete Rolle.

Marina21

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Subalternes Führungspersonal? Linienvorgesetzer?

Ich merke schon, ich bin hier im Verwaltungsforum.  ;)

In meinem Fall gibt es kein "subalternes Führungspersonal".

Wdd3

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Dann:

Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.

Marina21

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Dann:

Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.

So mach ich's.