Autor Thema: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - befristeter Vertrag TVöD?  (Read 4546 times)

Spid

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Subalternes Führungspersonal? Linienvorgesetzer?

Ich merke schon, ich bin hier im Verwaltungsforum.  ;)

In meinem Fall gibt es kein "subalternes Führungspersonal".

Es gibt den AG. Der AG ist entweder eine natürliche oder eine juristische Person, in letzterem Fall gibt es eine oder mehrere Personen, die zu seiner Vertretung befugt sind. Sofern es sich bei der Vorgsetzten nicht um den AG als natürliche Person oder den Vertreter des AG (HVB, GF usw.), der eine juristische Person ist, ist sie lediglich subalternes Führungspersonal - und entsprechend wenig relevant.

Marina21

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In meinem Fall im Nichtverwaltungsjargon: Chefchef: Landrat. Mein direkter Chef: Dezernent. Dieser ist mein Ansprechpartner, wird mein Arbeitszeugnis erstellen und ist für mich relevant. Und anderes "subalternes Führungspersonal" gibt es da nicht dazwischen.

tina92

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Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.

Marina21

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Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.

Genau, so ist es. Ich habe den Thread hier ja wegen der Kündigungsfrist eröffnet. Das Thema Aufhebungsvertrag hat sich dann erst ergeben.

Bisher hatte ich immer von 6 Wochen gelesen und mich darauf auch verlassen.

Und hier habe ich erstmals gesehen, dass für befristete Verträge andere Zeiten gelten. Daher die Frage hier im Forum. Aber es scheint tatsächlich so zu sein, auch wenn ich das immer noch nicht fassen kann. 4 Monate Kündigungsfrist ist ja Wahnsinn - für Arbeitnehmer, die gerade mal ein paar Jahre befristet beschäftigt sind.

Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.

WasDennNun

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Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.
Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..), auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass diese Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Bis zur Gerichtlichen Klärung ist man dann eh schon beim neuem AG und der Alte AG könnte dann nur noch Schadensersatz fordern und da wird er so gut wie nie etwas fordern können.

Kluge Personaler und AGs wissen das und deswegen einigen sie sich auf etwas vernünftiges für den Aufhebungsvertrag.
(also ich hatte nie Probleme mit Aufhebungsverträgen und bin durchaus auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder unter Vertrag genommen worden, weil ja einvernehmliche Trennung)

Spid

  • Gast

Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),

Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.

WasDennNun

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Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),

Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.
Fristlose Kündigung deinerseits (oder nicht fristgerechte Kündigung, also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch  ..

Wdd3

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Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin oder wie auch immer ..)


Verstehenden Lesern musstest du es nicht ein 2tes Mal erklären ;)

Spid

  • Gast
Deine Ausführungen machen eher deutlich, daß Du - wie üblich - nicht zu den verstehenden Lesern gehörst, denn auch mit Deiner Verkürzung des Zitats bleibt die Aussage in sich widersprüchlich und schlicht falsch. Du reihst Dich damit ein in andere Menschen mit eger gewöhnlicher Auffassungsgabe, die bspw. „Fristlos zum Monatsende“ kündigen.

Wdd3

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Wie üblich reit sich dein Kommentar nahtlos ein in deine wie immer überflüssigen Randbemerkungen.

Deine Verfälschung eines Kommentares hat ebenso viel wert wie deine Lüge von gestern in der du behauptest ein AG habe überhaupt nichts vorzulegen.

Spid

  • Gast
Nein.

Wdd3

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 :) :) (mildes Lächeln)

Spid

  • Gast
Dann war die Lobotomie wohl erfolgreich?

Wdd3

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Nein, ich habe dich schon wieder beim Lügen ertappt.

Eine Lobotomie würde eher ein naives, stupides oder törichtes Lächeln auslösen aber eine Spidistin sorry... Autistin kann den Unterschied natürlich nicht erkennen.

Inwiefern glaubst du die Fragestellung in diesem Tread mit deinem OT zu unterstützen?

Spid

  • Gast
Inwiefern ginge es mir um derlei? Und wenn Du Dir darum Gedanken machst, warum unterläßt Du es nicht einfach, durch Dein Unvermögen solche Diskussionen anzufangen?