Hallo zusammen, ich bin Tarifbeschäftigte Lehrerin in NRW. Leider bin ich zu Ferienbeginn schwer erkrankt und werde deswegen viele Monate nicht arbeitsfähig sein. Mein Schulleitung habe ich fairerweise sofort informiert, damit sie Planungssicherheit haben. Dabei habe darum gebeten, dass ich erst zum Schulbeginn eine AU einreiche, damit ich nicht so schnell ins Krankengeld falle. Die Schulleitung möchte nun aber, dass ich bereits zweieinhalb Wochen vor Ferienende eine AU einreiche, damit sie rechtzeitig eine Vertretung anfordern können. Da ich dann auch entsprechend eher ins Krankengeld falle, würde das für mich einen Verdienstausfall von Netto rund 500 Euro bedeuten.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage dazu? Kann die Schulleitung von TB-Lehrern das verlangen, obwohl in der fraglichen Ferienzeit keine zur Arbeit verpflichtenden Veranstaltungen stattfinden?