Autor Thema: Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente  (Read 4123 times)

flip

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ein Beamter könnte wegen Schwerbehinderung zum 01.01.2024 in Ruhestand, mit 10,8 % Abschlag. Nun ist es aber so, dass die Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bis dahin nur 24 Jahre beträgt. Somit, würde nur Mindestversorgung gezahlt. (und noch Abzüge aus Zugewinnausgleich wg. Scheidung)
Vorher war er Angestellter und hat Jahre in die gesetzliche Rente (+VBL) eingezahlt, sowie Entgeltpunkte aus Zugewinnausgleich erhalten. Die sog. Wartezeit (35 Jahre) wird nicht erreicht. Die Zeiten als Beamter zählen hier wohl nicht.

Nun sagt die Deutsche Rentenversicherung: Rente gibt's von uns erst zum 01.01.2029 (Regelaltersrente). Und VBL sagt, Rente gibt es erst, wenn die DRV Rente zahlt.

Das kann doch so nicht richtig sein!?  Habe ich von der DRV hier die richtige Auskunft bekommen?
Würde es anders aussehen, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt würde?


2strong

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #1 am: 22.07.2021 19:03 »
Würde ei der Bemessung des Ruhegehalts die Zurechnungszeit berücksichtigt?

Die gesetzliche Rente kann - mit Abzügen - auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.

Ozymandias

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #2 am: 22.07.2021 19:21 »
Es gibt da auch die "vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" - wenn die gesetzliche Rente noch nicht bezogen werden kann. Ob das jeder Dienstherr anbietet und ob es zutrifft, einfach mal überprüfen.

clarion

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #3 am: 22.07.2021 20:49 »
Hallo,

wenn Du vorher Tarifbeschäftigt im ÖD warst, werden Dir diese Jahre als TB nicht als ruhegehaltsfähige Zeit anerkannt? Hattest Du schon eine Beratung bei der Bezügestelle?

Gruß
Andrea

flip

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #4 am: 22.07.2021 21:08 »
@clarion
Eine Beratung wurde abgelehnt. Begründung: ein Beamter ist in der Lage, sich dies selbst zu erarbeiten und zu prüfen.

@2strong
Alle Zeiten scheinen bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes korrekt berücksichtigt worden zu sein.
Da ich keine 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen kann, zahlt die DRV erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

@Ozymandias
vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter, war mir bisher völlig entgangen.


2strong

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #5 am: 23.07.2021 00:33 »
Alle Zeiten scheinen bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes korrekt berücksichtigt worden zu sein.
Da ich keine 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen kann, zahlt die DRV erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Das scheint mir ganz offenkundig nicht der Fall zu sein. Wenn Du Deinen Werdegang skizzierst, ließe sich das überprüfen.

35 Jahre braucht es nur für die Rente für langjährig Versicherte (Respektrente). In Deinem Fall käme zunächst eine (ggf. volle) Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Funker

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #6 am: 23.07.2021 05:51 »
In Deinem Fall käme zunächst eine (ggf. volle) Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Ist für eine Erwerbsminderungsrente u.a. nicht Voraussetzung, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden? Daran wird es in diesem Fall wohl scheitern.

Funker

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #7 am: 23.07.2021 06:27 »
Es gibt da auch die "vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" - wenn die gesetzliche Rente noch nicht bezogen werden kann. Ob das jeder Dienstherr anbietet und ob es zutrifft, einfach mal überprüfen.
Für Bundesbeamte wäre das § 14a BeamtVG.

Organisator

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #8 am: 23.07.2021 08:59 »
Das kann doch so nicht richtig sein!?  Habe ich von der DRV hier die richtige Auskunft bekommen?

Was wäre denn aus deiner Sicht richtig, bzw. worauf stützt sich deine Annahme, dass die DRV hier eine falsche Auskunft gegeben hat?

Ansonsten findest Du im SGB VI die verschiedenen Rentenarten und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür. Insebsondere auch die für Rente wg. Schwerbehinderung und die dafür notwendigen Beitragszeiten.

flip

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #9 am: 23.07.2021 09:23 »
Was wäre denn aus deiner Sicht richtig, bzw. worauf stützt sich deine Annahme, dass die DRV hier eine falsche Auskunft gegeben hat?

Soweit ich mich schlau machen konnte, hat die DRV richtige Auskunft gegeben.
Allerdings empfinde ich diese Regelung in diesem Fall höchst ungerecht.

Ich hätte damit gerechnet, dass wenn mein Dienstherr mich in Ruhestand versetzt, vorgezogen oder nicht,
und Ruhegehalt zahlt, sich die DRV dieser Entscheidung anschließt und zum gleichen Zeitpunkt Rente zahlt.


Funker

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #10 am: 23.07.2021 09:39 »
Angesichts dessen, dass gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenversorgung zwei völlig unterschiedliche Alterssicherungssysteme sind, ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man überhaupt zu solchen Annahmen kommt. Wieso sollte die Rentenversicherung sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließen bei völlig unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen?

Im Übrigen hat Ozymandias bereits auf die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes durch den Dienstherrn hingewiesen.

Organisator

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #11 am: 23.07.2021 11:20 »
Ich hätte damit gerechnet, dass wenn mein Dienstherr mich in Ruhestand versetzt, vorgezogen oder nicht,
und Ruhegehalt zahlt, sich die DRV dieser Entscheidung anschließt und zum gleichen Zeitpunkt Rente zahlt.

Diese Annahme ist insoweit nicht zutreffend, da die rechtlichen Grundlagen für die jeweiligen Leistungen und Leistungszeitpunkte völlig unterschliedlich sind.

WasDennNun

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #12 am: 23.07.2021 12:10 »
Was wäre denn aus deiner Sicht richtig, bzw. worauf stützt sich deine Annahme, dass die DRV hier eine falsche Auskunft gegeben hat?

Soweit ich mich schlau machen konnte, hat die DRV richtige Auskunft gegeben.
Allerdings empfinde ich diese Regelung in diesem Fall höchst ungerecht.

Ich hätte damit gerechnet, dass wenn mein Dienstherr mich in Ruhestand versetzt, vorgezogen oder nicht,
und Ruhegehalt zahlt, sich die DRV dieser Entscheidung anschließt und zum gleichen Zeitpunkt Rente zahlt.
Ich kann verstehen, dass das ärgerlich für dich ist,
aber das ist wirklich höchst befremdlich, dass du von der Rentenversicherung verlangst, dass diese dir Geld auszahlen, nach anderen Regularien wie es für alle anderen Rentenversicherten gilt, nur weil du freiwillig früher in Pension gehst?
Warum sollten für Dich da andere Regeln gelten?

Gustl

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #13 am: 23.07.2021 16:38 »
Zwar nicht Teil der Frage, aber da es gerne vergessen wird:
Im Falle des Bezugs der Mindestversorgung erfolgt beim Zusammentreffen mit einer Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung des tatsächlich erdienten Ruhegehalts eine Minderung der ersteren. Folglich wirken sich die gesetzlichen Renteansprüche überhaupt erst dann positiv aus, wenn sie die Differenz von erdientem Ruhegehalt und Mindestversorgung übersteigen. Je nachdem also, wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, wäre also der zunächst alleinige Bezug der Mindestversorgung möglicherweise zu verschmerzen. Allerdings scheint es beim Fragesteller um Rentenansprüche in nicht unerheblicher Höhe zu gehen, insofern wäre das natürlich schon ärgerlich.

Funker

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Antw:Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
« Antwort #14 am: 23.07.2021 18:10 »
Ärgerlich, weil die DRV nicht der Entscheidung des Dienstherrn folgt und eine Rente erst bei Erfüllung der rentenrechtlichen Voraussetzungen gewährt wie bei allen anderen Rentenversicherten auch, die zufällig keinen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch haben?