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Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente

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flip:
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ein Beamter könnte wegen Schwerbehinderung zum 01.01.2024 in Ruhestand, mit 10,8 % Abschlag. Nun ist es aber so, dass die Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bis dahin nur 24 Jahre beträgt. Somit, würde nur Mindestversorgung gezahlt. (und noch Abzüge aus Zugewinnausgleich wg. Scheidung)
Vorher war er Angestellter und hat Jahre in die gesetzliche Rente (+VBL) eingezahlt, sowie Entgeltpunkte aus Zugewinnausgleich erhalten. Die sog. Wartezeit (35 Jahre) wird nicht erreicht. Die Zeiten als Beamter zählen hier wohl nicht.

Nun sagt die Deutsche Rentenversicherung: Rente gibt's von uns erst zum 01.01.2029 (Regelaltersrente). Und VBL sagt, Rente gibt es erst, wenn die DRV Rente zahlt.

Das kann doch so nicht richtig sein!?  Habe ich von der DRV hier die richtige Auskunft bekommen?
Würde es anders aussehen, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt würde?

2strong:
Würde ei der Bemessung des Ruhegehalts die Zurechnungszeit berücksichtigt?

Die gesetzliche Rente kann - mit Abzügen - auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.

Ozymandias:
Es gibt da auch die "vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" - wenn die gesetzliche Rente noch nicht bezogen werden kann. Ob das jeder Dienstherr anbietet und ob es zutrifft, einfach mal überprüfen.

clarion:
Hallo,

wenn Du vorher Tarifbeschäftigt im ÖD warst, werden Dir diese Jahre als TB nicht als ruhegehaltsfähige Zeit anerkannt? Hattest Du schon eine Beratung bei der Bezügestelle?

Gruß
Andrea

flip:
@clarion
Eine Beratung wurde abgelehnt. Begründung: ein Beamter ist in der Lage, sich dies selbst zu erarbeiten und zu prüfen.

@2strong
Alle Zeiten scheinen bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes korrekt berücksichtigt worden zu sein.
Da ich keine 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen kann, zahlt die DRV erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

@Ozymandias
vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter, war mir bisher völlig entgangen.

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