Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung  (Read 3006 times)

tom88

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Antrag auf Höhergruppierung
« am: 21.07.2021 21:22 »
Hallo zusammen.

Ich brauche mal euren Rat.

Seit 2,5 Jahren arbeite ich bei der Stadt Köln beim Grünflächenamt.
In unserer Abteilung sind ca. 40 Leute, ich bin der einzige mit einer 3er Stelle, alle anderen haben 4er, 5er oder 6er Stellen.
Ich habe vom ersten Tag an die selben oder mehr Tätigkeiten wie alle anderen ausgeführt. Unter anderem auch Tätigkeiten die ich nur nach einer Schulung bzw. einem Lehrgang ausführen darf.
Ich mache mehr wie viele andere, bekomme aber weniger Geld.
Da ich mich immer mehr benachteiligt und ausgenutzt fühle habe ich Kontakt mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Köln aufgenommen und sie riet mir in diesem Fall einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Auf diesen reagiert das Personalmanagement nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank.

Tom

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 21.07.2021 21:28 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Der Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten bestätigt den Eindruck, daß Gleichstellungsbeauftragte so überflüssig sind wie sie hohl sind: sehr überflüssig und sehr hohl. Geldverschwendung. Ressourcenverschwendung. Zeitverschwendung.

tom88

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 21.07.2021 21:58 »
Also werde ich mit einem Antrag auf Höhergruppierung keinen Erfolg haben?

Das bedeutet also das ich mir weiter den Arsch aufreissen kann, während andere mehr Geld verdienen und nur das nötigste machen?

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 21.07.2021 22:08 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin kann ein Antrag auf Höhergruppierung an den AG auch keine Wirkung haben, denn Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert. Das ist der Hauptgrund dafür, daß es keinen solchen Antrag gibt. Ein solcher ist sinn-, zweck- und fruchtlos - wie Gleichstellungsbeauftragte.

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 22.07.2021 07:36 »
Also werde ich mit einem Antrag auf Höhergruppierung keinen Erfolg haben?
Ja, weil es so einen Antrag nicht gibt.
Entweder man macht eine Eingruppierungfeststellungsklage und das Gericht teilt dir und dem AG die Eingruppierung mit,
oder man einigt sich mit dem AG dahingehend, dass man sich eine gemeinsame Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet.
oder man teilt dem AG mit, welches Entgelt (unabhängig von der Eingruppierung) man haben will und wechselt den AG, wenn er nicht gewillt ist dieses Entgelt zu zahlen.

Denn nur ein Gericht kann die Eingruppierung feststellen,
AG und AN haben nur "unbedeutetende" Rechtsmeinungen über die Eingruppierung.
Zitat
Das bedeutet also das ich mir weiter den Arsch aufreissen kann, während andere mehr Geld verdienen und nur das nötigste machen?
Ja, so wie überall im Berufsleben, wo es kein faktorierbaren Zeiten oder Leistungsprämien gibt.

MrRossi

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 22.07.2021 08:00 »
Und nebenher ist es egal was Du für Arbeiten machst, es zählt nur was dein AG möchte, was Du machen sollst.
Meist scheitert es an Vorgesetzten, dass Sie Dir die falschen Aufgaben zuweisen. Daher wäre die erste Frage, was Du tun sollst, was deiner EG entspricht.
Zweitens besteht auch die Möglichkeit, dass die Kollegen abweichend ihrer Eingruppierung bezahlt werden.

Marina21

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 22.07.2021 13:08 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Der Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten bestätigt den Eindruck, daß Gleichstellungsbeauftragte so überflüssig sind wie sie hohl sind: sehr überflüssig und sehr hohl. Geldverschwendung. Ressourcenverschwendung. Zeitverschwendung.

Mit so einer flachen und dümmlichen Aussage disqualifizieren Sie sich in meinen Augen  auf der Stelle als kompetenter Ansprechpartner in diesem Forum.  >:(

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 22.07.2021 13:10 »
Weder ist meine Aussage flach und dümmlich, noch käme es auf Deine unbeachtliche Meinung an.

Marina21

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 22.07.2021 13:11 »
Weder ist meine Aussage flach und dümmlich, noch käme es auf Deine unbeachtliche Meinung an.

Sprachlos  :-X

Mit so einem Niveau hätte ich in diesem Forum echt nicht gerecht.

Gleichstellungsbeauftragte als "hohl" zu bezeichnen in einem Forum zum Thema "Öffentlicher Dienst" ... tststs ...  ::)

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 22.07.2021 13:14 »
Erwartbar.

Zeussowitz

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 23.07.2021 12:09 »
Sorry, aber die Erklärung , dass ein solcher Antrag tariflich nicht notwendig ist, gibt es in diesem Forum in erklecklicher Zahl.

Das die Art der Antworten teilweise etwas knapp aber gleichsam direkt und ehrlich sind, ist mir zu Beginn des Mitlesens auch aufgefallen. Mittlerweile kann ich es aber nachvollziehen, da die Fragen immer die gleichen sind und jeder meint, dass der eigene Sachverhalt anders und besonders schlimm ist.

Die Meinung zu sämtlichen Beauftragten teile ich im Übrigen.

Fernab von den tariflichen Regelungen ist es immer der schlechtere Weg, rumzuheulen dass man weniger verdient. Mach deinem AG klar, worin dein besonderer Wert/deine besonderen Fähigkeiten liegen, dann wird es ihm selbst ein Anliegen sein, dich entsprechend zu entlohnen. Mimimi und zu Dritten zu laufen, damit diese die Kämpfe für einen selbst austragen, kann es ja nicht sein.  :o

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 23.07.2021 12:12 »
Fernab von den tariflichen Regelungen ist es immer der schlechtere Weg, rumzuheulen dass man weniger verdient. Mach deinem AG klar, worin dein besonderer Wert/deine besonderen Fähigkeiten liegen, dann wird es ihm selbst ein Anliegen sein, dich entsprechend zu entlohnen. Mimimi und zu Dritten zu laufen, damit diese die Kämpfe für einen selbst austragen, kann es ja nicht sein.  :o
Sehr Richtig!
Wenn man mehr haben will, aber der AG nicht mehr zahlen will, dann muss man sich damit abfinden, den AG überzeugen oder einen AG suchen der einem das bezahlt was man haben will.