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Bundesamt gewechselt mit höherer Entgeltgruppe, bleibt Stufe erhalten?

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DVD010:
Hallo,

Habe das Amt gewechselt was beides dem Bund angehört. In dem vorherigen Bundesamt war ich in der Entgeltgruppe 3 Stufe 3. Im neuen bin ich in der Entgeltgruppe 5, bleibt meine Stufenlaufzeit bestehen das ich in der Stufe 3 bleibe?

Zurzeit bin ich dort 3 Monate Abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Bekomme ich schon in der Abordnung die E5 Stufe 3 bezahlt?

Spid:
Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Eine Abordnung wirkt nicht auf die Eingruppierung. Es handelt sich lediglich um eine andere organisatorische Einordnung. Um eine Zulage zur E5 zu bekommen bzw. in E5 eingruppiert zu sein, bedarf es zusätzlich der vorübergehenden bzw. nicht nur vorübergehenden Übertragung einer entsprechenden höherwertigen Tätigkeit.

DVD010:
Okay vielen Dank. Mit der Zulage sollte eigentlich aber automatisch passieren oder? Da ja in der E5 eh höherwertige Tätigkeiten Anliegen..

Spid:
Die Eingruppierung folgt aus der auszuübenden Tätigkeit, nicht umgekehrt.

Mahler94:
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