TV-H und TVöD unterscheiden sich nicht nur in den Entgelttabellen, sondern auch in den "Nebenleistungen". Zu vergleichen sind die Arbeitszeit (im TV-H fest 40 Stunden/Woche), die Jahressonderzahlung (im TV-H ~88 % bis ~ 55 %, je nach Entgeltgruppe, Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsgehalt ohne Überstunden der Monate Juli, August und September, durch Protokollnotiz wird aktuell noch 90 bis 60 % gezahlt), die Kinderzulage von 100 € je Kind (ab dem dritten Kind 153,05 € je Kind) und dem Anspruch auf das "Landesticket" (kostenfreie Nutzung aller ÖPNV-Verkehrsmittel in Hessen und wenigen Gebieten außerhalb Hessens).
Letztlich also ein höchst individuelles Rechenwerk.