Autor Thema: Verpflichtung durch den AG  (Read 1432 times)

enemenebuh

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Verpflichtung durch den AG
« am: 26.07.2021 12:09 »
Hallo, geht sich um folgendes

Der AG sucht einen neuen Glättemelder für den Winter und fragt sich durch die Belegschaft, welcher es denn machen möchte. Die Resonanz ist nicht so gross. Jetzt wurde einer angesprochen, der es sich überlegen soll, bevor er Verpflichtet wird. Kann bzw. darf der AG das so ohne weiteres? Es hat ja schon was mit Verantwortung zu tun. Zumal es ja eine günstige Kraft mit EG 4 wäre, da bei uns auch welche mit EG 8/9 Glättemelder sind. Oder ist das dann durch Zulagen anzupassen?

Mfg

Spid

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Antw:Verpflichtung durch den AG
« Antwort #1 am: 26.07.2021 12:12 »
Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich durch das Direktionsrecht des AG gedeckt. Irgendeine Heraushebung durch Verantwortung ist nicht erkennbar - ebensowenig wie der Anspruch auf eine Zulage.