Autor Thema: Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)  (Read 5888 times)

WasDennNun

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Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)

...ziemlich überheblich, alle Personaler so über einen Kamm zu scheren...
1.) habe ich nicht alle über einen Kamm geschert, sondern benannt welche ich als Looser benenne:
....die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.

Damit sind doch klar die anderen von meinem Kamm ausgenommen.
2.) habe ich hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch gute gibt, sie aber in der klaren Minderheit sind.
3.) Habe ich ja auch darauf hingewiesen, dass es welche gibt, die sich aus dem Looserbereich, in normale Personaler verwandeln können.

Insofern, habe ich mich nicht überheblich verhalten, sondern nur eine SV und Analyse geliefert, die offensichtlich nicht verstanden wurde und daher überheblich für dich wirkte.

was_guckst_du

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...ich bleibe dabei...man muss schon ein sehr geneigter Leser sein, wenn man deiner nachgeschobenen Erklärung glauben möchte...es gibt erheblich mehr Spielraum, etwas Anderes zu verstehen und zuwenig Spielraum um etwas nicht verstehen zu können...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...ich bleibe dabei...man muss schon ein sehr geneigter Leser sein, wenn man deiner nachgeschobenen Erklärung glauben möchte...es gibt erheblich mehr Spielraum, etwas Anderes zu verstehen und zuwenig Spielraum um etwas nicht verstehen zu können...
Auch wenn man es so verstehen will, wie du es verstanden hast, kann ich damit leben.
Und Überheblichkeit könnte ich mir da auch erlauben, da ich als normaler TB bis auf 2-3 Ausnahmen auf Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung getroffen bin, denen ich erklären musste wie ihr Job funktioniert (obwohl ich nicht vom Fach bin).
und ich habe breitgefächert (sowohl was Bundesländer angeht, als auch was Art und Weise der Aufgaben des öDs) diese leidvolle Erfahrung machen müssen.
Daher behaupte ich aus meiner unmaßgeblichen Stichprobe: ca. 5% können ihren Job, weitere 10-15% sind lernfähig und in der Einarbeitung, der Rest.....machen krasseste Tariffehler, auch nach 30 im Job.

ms123

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Vielen Dank für die ganzen Hinweise. Ich werde nochmals auf die Personalabteilung zugehen und die hier genannten Möglichkeiten aufzeigen. Bin aber eher pessimistisch, ob ich etwas erreichen kann.

@teclis22: Es handelte sich um kein besonderes Programm. Mein undergraduate degree (Regelstudienzeit 8 Semester) wird in Deutschland leider nur als Bachelor anerkannt. In vielen anderen Ländern aber wird es auch als gleichwertig zu einem Master anerkannt und man wird direkt zur Promotion zugelassen.

WasDennNun

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Vielen Dank für die ganzen Hinweise. Ich werde nochmals auf die Personalabteilung zugehen und die hier genannten Möglichkeiten aufzeigen. Bin aber eher pessimistisch, ob ich etwas erreichen kann.
Dann steht dir noch der weg zum Arbeitsgericht (Eingruppierungsfeststellungsklage) als zielführender Schritt offen.