Autor Thema: Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)  (Read 5887 times)

ms123

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Hallo zusammen,

ich habe einen Hochschulabschluss einer ausländischen Universität, der in Deutschland als gleichwertig zu einem Bachelor anerkannt ist. Im Anschluss habe ich, ebenfalls im Ausland, ein Promotionsstudium abgeschlossen, das in Deutschland als gleichwertig zu einem Doktorgrad anerkannt ist.

Nach einer Bewerbung auf eine E13 Stelle, wurde mir von der Personalabteilung mitgeteilt, dass nur eine Eingruppierung in E12 möglich sei, mit der Begründung, dass der Doktorgrad nach TVL nicht relevant sei. Da ich keinen Masterabschluss vorweisen kann, werde ich dann gemäß meines Bachelorabschluss in E12 eingruppiert.

Ist dieses Vorgehen so korrekt? Warum kann der Doktorgrad nach dem TVL nicht als mindestens gleichwertig zu einem Masterabschluss anerkannt werden? Wo finde ich geeignete Referenzen als Nachweis?

Falls mir hier jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.

WasDennNun

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Die Frage ist ob du ein wissenschaftliches Hochschulstudium hast.
Es ist durchaus denkbar, dass dein Promotionsstudium als ein solches anzuerkennen wäre.
Die Tröten von der Personalabteilung haben zwar Recht, dass ein Doktorgrad per se nicht relevant ist nach TV-L.
Aber sie haben evtl. auch unrecht, denn es ist durchaus denkbar, dass man dir den Status "sonstiger Beschäftigter" durch die Promotionsurkunde anzuerkennen hat.

thesisko

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Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.

McOldie

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hier ist eine Protokollnotiz zu den Tätigkeitsmerkmalen heranzuziehen:
Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wird, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorgeschrieben ist. Ein Bachelorstudiengang erfüllt diese Voraussetzung auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester für den Abschluss vorgeschrieben sind.

Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er von der zuständigen staatlichen Anerkennungsstelle als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde.

Also ggf. bei der zuständigen Behörde im Bundesland einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen.

WasDennNun

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Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.


WasDennNun

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Also ggf. bei der zuständigen Behörde im Bundesland einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen.
Und im Zweifel eine Eingruppierungsfeststellungsklage bzgl. des "sonstigen Beschäftigten" anstreben.

thesisko

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Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.

Da fehlen ein paar Informationen. Wenn der AG eine Stelle ausschreibt und diese selber mit E13 bewertet, dann bewertet er doch die Tätigkeiten dieser Stelle mit E13.
Ich habe die Recht, dass die Aussage: Die Tätigkeiten dieser Stelle bewerten wir normalerweise mit E13, bei ihnen aber nur mit E12. Das ist doch Quatschkram.

Spid

  • Gast
Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.


Wann eine Promotion einer wissenschaftlichen Hochschulbildung gleichsteht, ist tariflich geregelt. Auch der Umfang und die Qualität der Erfahrungen, die es für den sonstigen Beschäftigten braucht, ist gut ausgeurteilt.

Spid

  • Gast
Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.

Da fehlen ein paar Informationen. Wenn der AG eine Stelle ausschreibt und diese selber mit E13 bewertet, dann bewertet er doch die Tätigkeiten dieser Stelle mit E13.
Ich habe die Recht, dass die Aussage: Die Tätigkeiten dieser Stelle bewerten wir normalerweise mit E13, bei ihnen aber nur mit E12. Das ist doch Quatschkram.

Nein, da fehlen keine Informationen. Dir fehlt nur hinreichende Kenntnis der tariflichen Regelungen.

thesisko

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Ok, die glaube ich das. Man lernt ja auch gerne dazu.
Auch wenn ich es verwirrend finde, da die Eingruppierung normalerweise nichts mit irgendwelchen Abschlüssen zu tun. Jedenfalls nicht unmittelbar.

Spid

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Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 zur EGO

teclis22

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Spannend. @OT:
An welcher Uni war das? Will ich mir mal anschauen das Programm. Eventuell ist das ja was für mich.


Max

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TE,
Spid und WasDennNun haben dir die tarifliche Einschätzung ja bereits gegeben. Aus meiner Sicht kann ein williger AG über den Sonstigen gehen.  Ich kenne ein paar dieser Fälle und es ist durchmischt. Manche E12, manche E13 oder E14 ohne Fragen. Es gibt also durchaus Personaler die den Absolventen ohne Master entgegenkommen. Man bedenke, dass auch in Deutschland im Rahmen der Fast-Track Promotionen eine direkt auf den Bachelor aufsetzende Promotion ohne Master geradezu eine "Auszeichnung" darstellt.
Wenn die Personalabteilung nicht entgegenkommt empfehle ich dir schleunigst nach einem anderen Job mit mehr Entgegenkommen zu suchen.

WasDennNun

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[quote author=Max link=topic=116565.msg215647#msg215647 date=16273
Wenn die Personalabteilung nicht entgegenkommt empfehle ich dir schleunigst nach einem anderen Job mit mehr Entgegenkommen zu suchen.
[/quote]Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)

was_guckst_du

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Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)

...ziemlich überheblich, alle Personaler so über einen Kamm zu scheren...

...es gibt überall gute, mittelmäßige und weniger gute Beschäftigte...in der Personalwirtschaft und sogar im IT-Bereich 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen