Autor Thema: Höhergruppierung nach Übernahme höherwertiger Tätigkeiten  (Read 4357 times)

PeterUwe89

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Liebes Forum,

wir haben den Fall, dass eine Person eine Zulage zur höherwertigen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Elternzeitvertretung erhalten hat.

Eingruppierung war bisher EG9b, die Zulage wurde zur EG10 gewährt, da die andere Stelle so bewertet ist.

Nun ist die Person aus der Elternzeit zurück und der Aufgabenzusammenschnitt wird etwas neu verteilt. Die Person mit der Zulage soll dauerhaft einige der Tätigkeiten übernehmen, jedoch eine Höhergruppierung nur zur EG9c erhalten.

Jetzt ist die Preisfrage die wir uns alle stellen, ob hier auch die Stufenlaufzeit aus der Elternzeit angerechnet werden kann. Die höherwertigen Tätigkeiten wurden ja schon ausgeführt, und werden statt in der EG10 jedoch nur in der EG9c überwiegend fortgeführt.

In BMI-Rundschreiben und dergleichen findet man dazu leider nichts, oder weiß jemand mehr?

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

Spid

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Die Stufenlaufzeit beginnt im Zeitpunkt der Höhergruppierung von vorn.