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Rückforderung von Anwärterbezügen

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M4dd1n:
Moin in die Runde,
ich bin aktuell Anwärter im gD beim Zoll.
Nachdem ich nun durch den ersten Versuch der Laufbahnprüfung gefallen bin Wurde mir heute eröffnet, dass im Falle eines Scheiterns in der Wiederholungsprüfung neben der sofortigen Entfernung aus den Dienstverhältnis auch geprüft wird, ob und in welcher Höhe Anwärterbezüge zurückzufordern sind.
Gibt es dazu Erfahrungen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum dies geschieht/ geschehen könnte?

Zu meiner Person/ Wirtschaftlichen Verhältnissen
- Verheiratet, 3 Kinder, Eigenheim
- Vor dem Zoll abgeschlossene Ausbildung und 12 Jahre Bundeswehr
- Seit 08/2017 im Anwärterverhältnis
- 2019 Verlängerung des Anwärterverhältnisses auf Grund von Elternzeit um ein Jahr

Nun geht mir aktuell der Ar*** etwas auf Grundeis, da ich nie in die Sozialversicherung insb. Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe und daher nach möglicher nichtbestandener Wiederholungsprüfung ohne Job, ohne Soziale Absicherung in Bezug auf ALG und mir Schulden in Bezug auf die mögliche Rückforderung der Bezüge dastehen könnte.

Vielleicht kann der ein oder andere seine Kenntnisse und Erfahrungen teilen. Ich wäre sehr dankbar über etwas Licht im Dunkel.

Spid:
Welchen Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums siehst Du im Sachverhalt?

newT:
Du hast doch vor Ernennung eine Erklärung über mögliche Rückforderungen der Anwärterbezüge unterschrieben, steht da denn was zu der von dir beschriebenen Situation?
Hier ist ein Blog Eintrag vom Rehm Verlag, der ziemlich genau deine Situation behandelt: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/ausbildungskostenerstattung-bei-beamten-und-angestellten/

2strong:

--- Zitat von: M4dd1n ---
Nachdem ich nun durch den ersten Versuch der Laufbahnprüfung gefallen bin Wurde mir heute eröffnet, dass im Falle eines Scheiterns in der Wiederholungsprüfung neben der sofortigen Entfernung aus den Dienstverhältnis auch geprüft wird, ob und in welcher Höhe Anwärterbezüge zurückzufordern sind.
Gibt es dazu Erfahrungen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum dies geschieht/ geschehen könnte?

--- End quote ---
Eine solche Prüfung käme wohl zu dem Ergebnis, dass eine Rückforderungsmöglichkeit nicht besteht.

Unknown:
Die Rückzahlung der Anwärterbezüge wäre in dem Fall erstmal meine kleinste Sorge. Mich würde eher die Angst rumtreiben was ich danach mache, bei erneutem durchfallen. Meines Wissens nach ist es unwahrscheinlich das die zurück gezahlt werden müssen.

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