Autor Thema: Einstellungszusage reicht nicht für Führungszeugnis Belegart O!?  (Read 2544 times)

Norbert

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Hallo,

ich war heute Nachmittag aufm Amt und wollte o. g. zur Vorlage bei meinem neuen Arbeitgeber beantragen. Von dem erhielt ich eine Einstellungszusage. Aufm Amt sagte man mir, dass das nicht ausreicht, sondern dass ich ein Schreiben vom neuen Arbeitgeber vorlegen soll, aus dem explizit hervorgeht, dass das Führungszeugnis O an Behörde X geschickt werden soll.

Jetzt war beim neuen Arbeitgeber natürlich keiner mehr da.

Aber ist das tatsächlich so, dass eine Einstellungszusage nicht ausreicht und man ein extra Schreiben vorlegen muss?

Danke.

Grüße

Thiesi

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Bei uns bekommt man dieses Schreiben nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages (aber, sofern man dies persönlich vor Ort in der Personalstelle erledigt, während desselben Termins). Der AV wird dann unter dem Vorbehalt geschlossen, dass die/der Neueingestellte bis Arbeitsantritt das Führungszeugnis vorlegt. Da bei uns aber durchaus häufig mal AV nur wenige Tage vor Arbeitsantritt geschlossen werden, duldet der AG in diesen Fällen die Arbeitsaufnahme auch dann, wenn das Führungszeugnis noch nicht vorliegt.

Vielleicht ist die Verfahrensweise bei euch ja ähnlich.
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bettelmusikant

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Ja, für das Führungszeugnis der Belegarten "O" (Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde) gibt es meist ein Schreiben der Behörde, aus dem auch ersichtlich wird, wohin die ausstellende Behörde (das BMI) das FZ schicken soll. Aus dem Gesetz ergibt sich dieses Erfordernis für mich zwar nicht direkt, aber so wird es gehandhabt.

Thiesi

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[...] wohin die ausstellende Behörde (das BMI) das FZ schicken soll. [...]

Das Führungszeugnis kommt vom Bundesamt für Justiz, nicht vom BMI.
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Dienstbeflissen

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Wenn Du einen BPA mit onlinefunktion hast einfach online beantragen. Da braucht es dann kein „Aufforderungsschreiben“.

Ytsejam

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Wenn Du einen BPA mit onlinefunktion hast einfach online beantragen. Da braucht es dann kein „Aufforderungsschreiben“.

Zumal das nur beim erweiterten Führungszeugnis tatsächlich vorgeschrieben ist. Hier wird sich die Arbeit vereinfacht, indem man so ein Schreiben fordert, wahrscheinlich damit man einfacher die Adresse abtippen kann statt sie sich nennen zu lassen  ::)

Thiesi

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Wenn Du einen BPA mit onlinefunktion hast einfach online beantragen. Da braucht es dann kein „Aufforderungsschreiben“.

Hast du das selbst mal probiert? Die FAQ sagen eindeutig, dass man für ein erweitertes Führungszeugnis einen Nachweis hochladen muss:

3. In welchen Fällen muss ich einen Nachweis erbringen bzw. Dokumente hochladen?
Einen Nachweis müssen Sie hochladen, wenn

    [...]

    Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen. Die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss hochgeladen werden.

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=FD618016600CF277089F#frage3
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Thiesi

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Zumal das nur beim erweiterten Führungszeugnis tatsächlich vorgeschrieben ist. Hier wird sich die Arbeit vereinfacht, indem man so ein Schreiben fordert, wahrscheinlich damit man einfacher die Adresse abtippen kann statt sie sich nennen zu lassen  ::)

Ah, ich sehe gerade, dass der TE gar nicht nach einem erweiterten Führungszeugnis gefragt hatte. Da habe ich wohl, ausgehend von meiner Situation, nicht vorhandene Umstände hineininterpretiert.
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