Autor Thema: Frage zu Einstufung  (Read 6027 times)

fbronko80

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Frage zu Einstufung
« am: 27.07.2021 05:54 »
Hallo,

ich möchte mich auf eine Stelle als Mitarbeiter der Personalabteilung mit dem Schwerpunkt Arbeitszeitmanagement in einer Klinik bewerben.

Die dortigen Aufgaben werden sein:

- Verantwortung für den Dienstplan im Gesamthaus sowie die Erstellung von Arbeitszeitmodellen in allen Bereichen des Klinikums
- Ansprechpartner für die Mitarbeiter in allen die Dienst- und Urlaubsplanung betreffenden Angelegenheiten
- Kontrolle und Korrektur der gesamten Dienstplanung
- Erstellung und Pflege von Statistiken
- Terminkoordination zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung

Mit was welcher Eingruppierung nach TVöD-K kann ich dort rechnen, steht leider nichts dabei ?

Vielen Dank vorab!

Frank

Spid

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« Antwort #1 am: 27.07.2021 05:59 »
E5

fbronko80

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #2 am: 27.07.2021 06:03 »
Danke für die prompte Antwort.

Was würde zur Erhöhung der EG führen ?

Frank

Spid

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #3 am: 27.07.2021 06:28 »
Eine andere auszuübende Tätigkeit

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #4 am: 27.07.2021 06:43 »
Ist es eine GmbH oder ein privates Krankenhaus?

fbronko80

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #5 am: 27.07.2021 17:51 »
Moin,

es ist eine GmbH (Kommunales Unternehmen).

Frank

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #6 am: 28.07.2021 06:25 »
Dann kannst du über dein Gehalt frei verhandeln und bist nicht eingeschränkt. Ich kenne 2 Personen mit einem kaufmännischen Ausbildungsberuf in E12.

Spid

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #7 am: 28.07.2021 06:54 »
Die Aussage, man könne bei einem kommunalen Unternehmen frei verhandeln, ist in dieser Pauschalität ebenso falsch wie die, man könne dies bei anderen Rechtsformen nicht. Wenn das kommunale Unternehmen Mitglied im KAV ist, unterwirft es sich denselben Beschränkungen wie die übrigen Mitglieder, unabhängig von der Rechtsform - neben zahlreichen anderen Beschränkungen, die sich ergeben können. Die Mitgliedschaft im KAV ist auch kein seltener Spezialfall, sondern in einigen Ländern sogar der überwiegende Fall. Auch die Aussage, man kenne mindestens 2 Personen mit einem kaufmännischen Beruf in E12 ist nichts, was die Behauptung stützt. Es handelt sich vielmehr um den Regelfall in AG aller Rechtsformen, bei denen der TVÖD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, wenn eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird. Auch ein Bezug zum Sachverhalt ist nicht erkennbar - oder sind die beiden Bekannten in E12 als Kraftfahrer beschäftigt?

Rätselhaft bleibt, warum ein kommunales Unternehmen AVR anwenden sollte.

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #8 am: 28.07.2021 07:03 »
Aus der Fragestellung ist weder ein Bezug zu einer Tätigkeit als Kraftfahrer noch die Anwendung im AVR erkennbar.

Hattet ihr Mädels schon Prosecco zum Frühstück? ;D

Oder willst du dich heute wieder aufs Lügen beschränken?

@fbronko80 leider scheint Spid heute nicht ganz auf dem Damm zu sein. Sie hat gerade den Überblick verloren zu welchen Fragen sie antwortet.

Spid

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #9 am: 28.07.2021 07:07 »
Tsk, ja, tatsächlich. Damit sind meine beiden letzten Sätze zu streichen - und es bleibt bei meinen restlichen Ausführungen, die darlegen, daß Du der lebende Beweis dafür bist, daß das Gegenteil von „gut“ nicht etwa „schlecht“ ist, sondern „gut gemeint“. Ich unterstelle nämlich, daß Du Deinen Stuß wohlmeinend absonderst.

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #10 am: 28.07.2021 07:32 »
Danke für die prompte Antwort.

Was würde zur Erhöhung der EG führen ?

Frank

Wie ich bereits ausgeführt habe kann eine Verhandlung im Vorfeld dazu führen.

Was von Spid´s Absonderungen zu halten ist wurde bereits 1980 in der Letzten Strophe des Ersten Titels auf "Affjetaut" ausführlich beschrieben.


Spid

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #11 am: 28.07.2021 07:36 »
Erstens hast Du das nicht getan, zweitens ist Deine neuerliche Aussage im Zusammenhang mit Deinen vorherigen Ausführungen - wie üblich - falsch und drittens war meine zweite Antwort bereits erschöpfend - aber wenigstens hast Du es gut gemeint.

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #12 am: 28.07.2021 07:55 »
Allerdings, habe ich.
Nein
Nein


Spid

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #13 am: 28.07.2021 07:58 »
Nein (Tut mir leid, daß das hier nicht so wirkungsvoll ist; im RL wirst Du bei einem "Nein" sicherlich mit Wasser besprüht oder bekommst eins mit der gerollten Zeitung auf die Nase).

Wdd3

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Antw:Frage zu Einstufung
« Antwort #14 am: 28.07.2021 08:09 »
Wie vorhersehbar war beginnst du mal wieder mit: "Selber, selber..." Einfach gestrickte Persönlichkeiten sind doch so transparent.

Jetzt müsste sich doch dein Keeper83 (ist das ein Pseudonym für Kain?) einmischen, ein wenig speichellecken und mir mitteilen was für ein böser, böser User ich doch bin, wie kann ich nur Unzulänglichkeiten seiner Göttin präsumieren.