Die Aussage, man könne bei einem kommunalen Unternehmen frei verhandeln, ist in dieser Pauschalität ebenso falsch wie die, man könne dies bei anderen Rechtsformen nicht. Wenn das kommunale Unternehmen Mitglied im KAV ist, unterwirft es sich denselben Beschränkungen wie die übrigen Mitglieder, unabhängig von der Rechtsform - neben zahlreichen anderen Beschränkungen, die sich ergeben können. Die Mitgliedschaft im KAV ist auch kein seltener Spezialfall, sondern in einigen Ländern sogar der überwiegende Fall. Auch die Aussage, man kenne mindestens 2 Personen mit einem kaufmännischen Beruf in E12 ist nichts, was die Behauptung stützt. Es handelt sich vielmehr um den Regelfall in AG aller Rechtsformen, bei denen der TVÖD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, wenn eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird. Auch ein Bezug zum Sachverhalt ist nicht erkennbar - oder sind die beiden Bekannten in E12 als Kraftfahrer beschäftigt?
Rätselhaft bleibt, warum ein kommunales Unternehmen AVR anwenden sollte.