Mehr Arbeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich und in vielen Fällen führt auch ein höheres Maß an Verantwortung nicht zu einer höheren Entgeltgruppe. Die Feststellung, welche Entgeltgruppe tatsächlich vorliegt, trifft ein ArbG aufgrund eines entsprechenden Feststellungsantrags. Andere Stellen äußern lediglich eine Rechtsmeinung, die mehr oder weniger fundiert ist. Es gibt verschiedene Dienstleister, die diese Dienstleistung gegen Bezahlung erbringen.