Autor Thema: Wie wird eine Tätigkeit bewertet?  (Read 9260 times)

TheHax0r

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Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« am: 27.07.2021 08:21 »
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie bzw. auf welcher Grundlage eine Tätigkeit bewertet wird. Sitzt da jemand in seinem Büro und würfelt diese oder gibt es dafür Tabellen? Hintergrund sind Aufgaben bzw. Tätigkeiten in der IT-Landschaft. Jemand der Personalverwaltung gelernt hat, legt fest, was eine IT-Aufgabe wert ist und wie lange ich brauche? Ich will da keinem zu nahe treten, aber wie kann solch ein Mensch wissen wie und was in der IT bewertet wird?

User XY anlegen, entsprechende Berechtigung verteilen und Software installieren...
Ist das 1% E6 + 49% E9a + 50% E8 = E? oder wie kann ich mir das vorstellen?

Wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte.

Vielen Dank und Grüße

Spid

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #1 am: 27.07.2021 08:26 »
Wie der AG sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen. Es ist nicht selten, daß sie nicht einmal die Qualität eines Würfelwurfes aufweist - weder hinsichtlich der Methode noch hinsichtlich des Ergebnis.

An anderer Stelle führte ich bereits aus:
Zitat
Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.

TheHax0r

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #2 am: 27.07.2021 08:30 »
Hab ich mir fast gedacht...

Dann muss man eben aus einer Meinungen auf juristischem Weg Fakten schaffen.

Vielen Dank

WasDennNun

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #3 am: 27.07.2021 08:33 »

User XY anlegen, entsprechende Berechtigung verteilen und Software installieren...
Ist das 1% E6 + 49% E9a + 50% E8 = E? oder wie kann ich mir das vorstellen?

In Ergänzung zu Spids Ausführungen:
User XY anlegen:
Das kann (je nach eingesetzter Software und  der damit verbundenen weiteren Dinge) auch eine nicht IT Aufgabe der EG3 sein!
Wenn z.B. nur aus einem Formblatt die dort stehende Daten in eine Eingabemaske übertragen werden muss.
Gleiches gilt für:
 entsprechende Berechtigung verteilen
kann auch EG3 sein.

Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.

WasDennNun

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #4 am: 27.07.2021 08:37 »
Hab ich mir fast gedacht...

Dann muss man eben aus einer Meinungen auf juristischem Weg Fakten schaffen.
Im IT Bereich kann man, wg. Mangel an Bewerber, aber auch den umgekehrten Weg gehen:

MA sagt, was er haben will
AG stellt entsprechende Tätigkeiten zusammen , die zur entsprechenden EG führen und überträgt diese dem MA.
Was dann die ausgeübten Tätigkeiten sind, steht auf einem anderen Blatt.

TheHax0r

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #5 am: 27.07.2021 08:41 »
Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.

Genau deswegen meine Frage! Ich empfinde das als sehr befremdlich wenn jemand in der Personalverwaltung meint, meine Arbeit im Landesweiten Active-Directory wäre nur eine EG6 wert, weil man da mit Copy und Paste arbeiten könnte. Das löschen ganzer OUs oder setzen falscher Berechtigungen spiegelt das doch nicht wieder. Daher würde ich demjenigen das setzen der Wertigkeit einer Tätigkeit nicht zutrauen...

Pfffff....  :o

Spid

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #6 am: 27.07.2021 08:54 »
Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon. Für die Bewertung sind schrittweise die aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Engeltgruppen zu prüfen. Das kann dazu führen, daß einzelne Merkmale, die man als Betroffener erfüllt sieht, z.B. Gestaltungsspielräume oder Verantwortung, überhaupt nicht zu prüfen sind - und somit für die Eingruppierung völlig unbeachtlich sind.

TheHax0r

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #7 am: 27.07.2021 09:02 »
Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon.

Eigentlich erschreckend!

Spid

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #8 am: 27.07.2021 09:06 »
Nein. Brauchst Du für das Anlegen eines Nutzers, der Stellenbewerter ist, Kenntnisse des Eingruppierungsrechts?

TheHax0r

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #9 am: 27.07.2021 09:12 »
Nein. Brauchst Du für das Anlegen eines Nutzers, der Stellenbewerter ist, Kenntnisse des Eingruppierungsrechts?

Nein... Würde aber etwas Transparenz schaffen.

Organisator

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #10 am: 27.07.2021 10:48 »
Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon.

Eigentlich erschreckend!

Nich wirklich. Vielmehr kommt es darauf an, das die Tätigkeit so beschrieben ist, dass der Bewerter daraus die richtigen Schlüsse ziehen kann. Der Richter, der über die Eingruppierungsfeststellungsklage entscheidet, hat im Zweifel auch keine besonderen Kenntnisse über die Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #11 am: 27.07.2021 11:35 »
Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.

Genau deswegen meine Frage! Ich empfinde das als sehr befremdlich wenn jemand in der Personalverwaltung meint, meine Arbeit im Landesweiten Active-Directory wäre nur eine EG6 wert, weil man da mit Copy und Paste arbeiten könnte. Das löschen ganzer OUs oder setzen falscher Berechtigungen spiegelt das doch nicht wieder. Daher würde ich demjenigen das setzen der Wertigkeit einer Tätigkeit nicht zutrauen...

Pfffff....  :o
Deswegen mein Hinweis: Wenn es eine einfache Tätigkeit ist, dann ist es noch nicht mal EG6
So wie First Level für IT Themen ja auch eher EG3 als EG6 ist.
Oder geht bei der deutschen Telekom im First Level ein Rundfunktechniker ans Telefon?

Und wenn für diese Tätigkeiten also FI Ausbildung benötigt wird und man ohne Anleitung tätig ist, dann ist es ja schon mal EG7 und wenn dann noch Gestalltungsspielraum vorhanden ist, dann EG8.

Aber wenn du da nur nach klaren Vorgaben deine AD Einträge machst (sofern sie nicht verskriptet sind) und im Kern ja nur ein paar Daten des Benutzers einträgst, dann ist es in der Tat nur EG6.
Oder warum meinst du solle es mehr wert sein?

Und wenn du meinst, dass du sooo grosse Verantwortung trägst wenn du einen popeligen Benutzereintrag machst und bei einem Fehler damit die ganz IT lahmlegen kannst.
Dann muss auch die Putzfrau mehr als EG6 erhalten, denn die könnte ja auch einen Eimer Wasser in Serverschrank kippen.

(Nicht Persönlich nehmen, ich versuche nur durch Überzeichnung aufzuzeigen, welche Kriterien in der EGO exisitieren)
Denn im Ernst: Ich sehe die schnöde Benutzerverwaltung auch eher nur in der EG6, wenn es tatsächlich ein Arbeitsvorgang ist.
Sobald aber hin und wieder angepasst AD Einträge, Gruppenrichtlinien etc. zu diesem AV-Benutzerverwaltung  dazu kommen, dann ist es schnell 9a und mehr.
Das muss aber dem Personaler auch mitgeteilt werden.

Gotep

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #12 am: 27.07.2021 13:59 »
Gibt es eigentlich irgendwas oder irgendwen wie man seine eigene Tätigkeitsbewertung überprüfen lassen kann?

Hier bei uns sind die letzten 15 Jahre ziemlich viele Aufgaben dazu gekommen, aber die Lohngruppe ist immer gleich geblieben und Zulagen die es früher gab sind einfach weg gefallen.

Gibt es so eine Tätigkeitsbewertungs-Überprüfungsstelle? ;)

Spid

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #13 am: 27.07.2021 14:07 »
Ja, das zuständige ArbG.

Gotep

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Antw:Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
« Antwort #14 am: 27.07.2021 14:41 »
Ja, das zuständige ArbG.

Mhm, ich würd ja nicht direkt klagen wollen, denn vielleicht ist es ja auch gerechtfertigt das die stellen hier nie höhergestuft wurden. Aber das kann ich natürlich schlecht beurteilen. Rein gefühlsmäßig wird es halt immer mehr Arbeit und Verantwortung, aber mehr Geld gibt es nicht