Autor Thema: Heilerziehungspfleger/in  (Read 1636 times)

Tizian

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Heilerziehungspfleger/in
« am: 27.07.2021 10:00 »
Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?

Spid

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Antw:Heilerziehungspfleger/in
« Antwort #1 am: 27.07.2021 10:05 »
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht, was Ihr sucht. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit - und erst im nächsten Schritt die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden.

Tizian

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Antw:Heilerziehungspfleger/in
« Antwort #2 am: 27.07.2021 10:21 »
Also, die auszuübende Tätigkeit ist die einer Kinderpflegerin.

Spid

  • Gast
Antw:Heilerziehungspfleger/in
« Antwort #3 am: 27.07.2021 10:23 »
Dann ist auch die Eingruppierung entsprechend.

Wdd3

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Antw:Heilerziehungspfleger/in
« Antwort #4 am: 27.07.2021 10:26 »
s3, ohne entsprechende Ausbildung S2

Tizian

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Antw:Heilerziehungspfleger/in
« Antwort #5 am: 27.07.2021 14:24 »
Vielen Dank!