Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?