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Heilerziehungspfleger/in

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Tizian:
Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?

Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht, was Ihr sucht. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit - und erst im nächsten Schritt die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden.

Tizian:
Also, die auszuübende Tätigkeit ist die einer Kinderpflegerin.

Spid:
Dann ist auch die Eingruppierung entsprechend.

Wdd3:
s3, ohne entsprechende Ausbildung S2

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