TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Bewertung durch den AG, den AN oder einen durch diese beauftragten Dritten berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
Bewertungen fallen so unterschiedlich aus, weil es Unmengen an Personal gibt, das lediglich wahrheitswidrig behauptet, sich eine qualifizierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden zu können - und weil Tätigkeitsdarstellungen häufig unbrauchbarer Müll sind. Oder beides. Und wenn Müll Müll bewertet, kommt Müll dabei heraus.
Was ein „Bewertungsbüro“ außerhalb des österreichischen Immobilienmarktes sein soll, erschließt sich mir nicht.