Autor Thema: Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro  (Read 2172 times)

merax

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Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« am: 28.07.2021 18:45 »
Hallo,

folgende Situation: Ich habe vor ca. einem halben Jahr einen Höhergruppierungsantrag gestellt, woraufhin meine Stelle von einem externen Bewertungsbüro überprüft wurde. Das eindeutige Ergebnis dieser Überprüfung: Ich müsste zwei Gruppen höher eingruppiert werden. Meinem Chef "gefiel" diese neue Gruppierung allerdings nicht, weshalb ein 2. Bewertungsbüro beauftragt wurde. Ergebnis der zweiten Überprüfung - oh Wunder: Ich müsste nur eine Gruppe höher eingruppiert werden. Da ja "Aussage gegen Aussage" steht, soll nun ein drittes Prüfungsbüro beauftragt werden. Habt ihr Tipps für mich, wie ich ein gutes Bewertungsbüro auswähle? Was habt ihr für Erfahrungen mit Bewertungsbüros gemacht? Wie können die Bewertungen so unterschiedlich ausfallen?

Ich freue mich übe reure Antworten!

Liebe Grüße,
Katja

Sozialarbeiter

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #1 am: 28.07.2021 18:54 »
Das beste "Bewertungsbüro" ist wohl das Arbeitsgericht. Das Gericht äußert nämlich nicht nur eine Rechtsmeinung oder Einschätzung zur Eingruppierung, sondern stellt die korrekte Eingruppierung tatsächlich fest.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #2 am: 28.07.2021 18:57 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Bewertung durch den AG, den AN oder einen durch diese beauftragten Dritten berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

Bewertungen fallen so unterschiedlich aus, weil es Unmengen an Personal gibt, das lediglich wahrheitswidrig behauptet, sich eine qualifizierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden zu können - und weil Tätigkeitsdarstellungen häufig unbrauchbarer Müll sind. Oder beides. Und wenn Müll Müll bewertet, kommt Müll dabei heraus.

Was ein „Bewertungsbüro“ außerhalb des österreichischen Immobilienmarktes sein soll, erschließt sich mir nicht.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #3 am: 28.07.2021 20:20 »
Das beste "Bewertungsbüro" ist wohl das Arbeitsgericht. Das Gericht äußert nämlich nicht nur eine Rechtsmeinung oder Einschätzung zur Eingruppierung, sondern stellt die korrekte Eingruppierung tatsächlich fest.

Wie würde denn das ablaufen? Ich habe da keinen Plan...

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #4 am: 28.07.2021 20:22 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Bewertung durch den AG, den AN oder einen durch diese beauftragten Dritten berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

Bewertungen fallen so unterschiedlich aus, weil es Unmengen an Personal gibt, das lediglich wahrheitswidrig behauptet, sich eine qualifizierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden zu können - und weil Tätigkeitsdarstellungen häufig unbrauchbarer Müll sind. Oder beides. Und wenn Müll Müll bewertet, kommt Müll dabei heraus.

Was ein „Bewertungsbüro“ außerhalb des österreichischen Immobilienmarktes sein soll, erschließt sich mir nicht.

Das verstehe ich leider nicht :-/ Was bedeutet TB? Was soll das heißen, Bewertungsbüros sind nonsense?

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #5 am: 28.07.2021 20:28 »
TB sind Tarifbeschäftigte. Was ist ansonsten an meinen Ausführungen unklar?

Isie

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #6 am: 28.07.2021 20:30 »
Nichts.

Eingruppierungsfeststellungs- und Leistungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ein guter Anwalt für Tarifrecht sollte die Erfolgsaussichten einschätzen können.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #7 am: 28.07.2021 20:53 »
Eine Einschätzung erhältst Du sicher auch hier, wenn du deine Tätigkeiten nebst Zeitanteilen öffentlich machen willst.