Autor Thema: Kein Folgevertrag nach befristetem Arbeitsverhältnis  (Read 1342 times)

Amtsschimmel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 288
Hallo allerseits.

Folgender Sachverhalt:

Mitarbeiterin M bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts in Hessen schließt einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Sachgrund der Befristung ist die Probezeit, daher Befristung auf sechs Monate. Nach vier Monaten findet ein Mitarbeitergespräch zwischen M und dem direkten Vorgesetzten statt, in dem die bisherigen Leistungen von M als "gut", "reibungslos" und mit anderen positiven Formeln beschrieben werden.
Auf Nachfrage durch M, ob eine Entfristung realistisch sei, wird damit geantwortet, dass "dem nichts entgegen stünde". Es wird zudem ein Folgetermin für September vereinbart.

Nach fünf Monaten beantrag M, die nebenbei einem berufsbegleitendem Studium nachgeht, die Durchführung eines Praxisprojekts. Dieses Projekt wird incl. Zeitplan (bis ins darauffolgende Jahr) vom direkten Vorgesetzten schriftlich abgesegnet und der nächst höheren Hierarchieebene zugeleitet.

Eine Woche nach Absegnung des Projekts, drei Wochen vor Vertragsende, wird ein Gespräch zur Entfristung angesetzt. Hier wird M durch den direkten Vorgesetzten mitgeteilt, dass kein fristloser Vertrag abgeschlossen werden wird, da die Probezeit negativ verlaufen sei. Auf die Nachfrage hin, wieso zuvor gegenteilige Signale gesendet worden waren, wurde mitgeteilt, dass die maßgeblichen Tatsachen erst zwischenzeitlich bekannt geworden seien.

Meine Frage: um das Auslaufen des Vertrags führt kein Weg herum. Kann hier jedoch irgendein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden? Womöglich aus 242 BGB, also nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte. Vorliegend hätte M sich beim leisesten Signal, dass gegen eine Entfristung gesprochen hätte - oder sogar beim Schweigen des Arbeitgebers - frühzeitig um eine neue Stelle bemüht. Nur durch die durchweg positiven (was schriftlich dokumentiert ist) Signale aus dem Mitarbeitergespräch und der Projektbeantragung wurde von einer sicheren Entfristung ausgegangen.

Ideen?

Spid

  • Gast
Ziemlich viel Text für einen einfachen Sachverhalt: M hat ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es wird wie vereinbart enden. Es herrscht Vertragsfreiheit, Anspruch auf einen neuen Arbeitsvertrag hat M nicht. Der AG könnte auch total begeistert vom AN sein, es bedarf keines Grundes dafür, kein neues Arbeitsverhältnis zu begründen. Der AG muß einzig seiner Pflicht aus §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III nachkommen. Aber selbst wenn er das nicht täte, eröffnete das keinen Anspruch auf Schadensersatz.