Hallo zusammen,
da meine Letzte Frage zufriedenstellend beantwortet wurde, habe ich eine weitere Frage an euch.
Es geht um um folgendes:
Wir Wächter (Mit Schusswaffe) sind mit E3 eingestellt, übernehmen jedoch wechselnd den Schichtführer, ohne eine Zulage oder dergleichen zu erhalten. Meines Wissens nach wird die Tätigkeit als Schichtführer mit E5 vergütet, was ja auch sinnvoll ist, da mehr Verantwortung vorhanden ist. Jedoch nicht bei uns. Es gibt keine festen Schichtführer!
Wie verhält sich das in diesem Fall?
Hätte ich einen Anspruch, zumindest teilweise auf Vergütung nach E5, da ich wechselnd als Schichtführer eingesetzt werde?
(Wächter/innen werden nach E5 vergütet, wenn Ihnen ständig 5 Wachleute unterstellt sind... So steht es im TVÖD)
Schichtstärke ist insgesamt höchsten max. 4, wenn es hochkommt...
Leider gibt es bei uns keine richtige Lobby, sind ja Bundesweit wenn es hochkommt gerade mal 200 eigene Wachleute ...
Hoffe Ihr könnt
mir uns helfen
Gruß
Greeko