Sofern sich bei (korrekt vermuteter) Eingruppierung die tariflichen Möglichkeiten (§ 16, 17) für ein höheres Entgelt nicht nutzen lassen oder nicht ausreichen um qualifiziertes Personal zu bekommen/halten, wäre für "Standesbeamte" noch die Option der "Verbeamtung" (naheliegend) oder ein übertarifliches Entgelt zu zahlen.
Wobei ich vermute, dass die Eingruppierungsmeinung der Kommune hier zunächst überprüft werden müsste.
Mir ist schon eine "Standesbeamtin" (Personenstand bis Eheschließung, das komplette Programm) im ländlichen Brandenburg mit EG 3 untergekommen, was eindeutig falsch ist.