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Homeoffice Teilzeit- und Vollzeitkräfte

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Labrador:
Hallo zusammen,

seit 01.07.21 ist ja die "Homeoffice-Pflicht" weggefallen, d.h. wir müssen wieder wie vor Corona am Arbeitsplatz im Büro erscheinen. Soweit so gut.
Wir haben eine Dienstvereinbarung zum Thema HO, aufgrund welcher nun unsere Teilzeit-Kräfte weiterhin HO beantragen. Ein triftiger Grund hierfür ist z.B., wenn man Kinder bis 16 Jahre zu betreuen hat (welches 16 jährige "Kind" will noch von Mutti beaufsichtigt werden?!)
Nun weiß ich von einer Kollegin, dass die Kinder von der Oma zum Kindergarten gebracht werden und auch abgeholt werden, sodass keine Notwendigkeit besteht, dass sie im HO sitzt. Sie hat es allerdings genehmigt bekommen.
Natürlich würden auch wir Vollzeitkräfte gerne einen oder zwei Tage pro Woche von zuhause aus arbeiten, auch ohne Kinder.
Anscheinend wird unsere DV momentan überarbeitet, aber keiner weiß so recht, was dabei herauskommen wird.

Warum wird hier auf einmal nicht mehr von Gleichberechtigung geredet?! Ich verstehe ja, dass es praktisch ist, sich um 6.30 Uhr einzustempeln, um dann in aller Ruhe die Kids für die Schule fertig zu machen, aber das kann ja wohl kaum Sinn und Zweck von HO sein...
Zumal man sagen muss, dass es während des letzten Jahres super funktioniert hat, wenn man abwechselnd im HO war (telefonische Erreichbarkeit für Kunden war jederzeit gegeben).

Wie ist das bei anderen Behörden geregelt? Ist so eine Regelung nicht total veraltet?

Danke und viele Grüße

Organisator:
Mir ist eine Dienstvereinbarung eines Bundesministeriums bekannt, wonach die Wahl des Arbeitsortes den Beschäftigten freigestellt ist, solange die dienstlichen Belange gewahrt bleiben. Ein Tag Anwesenheit im Büro wird empfohlen.
Über die konkrete Ausgestaltung wird in den Organisationseinheiten mit der ersten Führungsebene entschieden.
Letzteres finde ich sehr sinnvoll, da über die Notwendigkeit über die Anwesenheit in den Büros am besten dezentral entschieden werden kann.

WasDennNun:

--- Zitat von: Labrador am 29.07.2021 08:32 ---Warum wird hier auf einmal nicht mehr von Gleichberechtigung geredet?! Ich verstehe ja, dass es praktisch ist, sich um 6.30 Uhr einzustempeln, um dann in aller Ruhe die Kids für die Schule fertig zu machen, aber das kann ja wohl kaum Sinn und Zweck von HO sein...

--- End quote ---
Du meinst, es soll allen gleich leicht gemacht werden Arbeitszeitbetrug zu begehen?
Wusste nicht, dass das der Sinn und Zweck von HO war.

--- Zitat ---Wie ist das bei anderen Behörden geregelt?

--- End quote ---
MWn: In Niedersachsen werden zukünftig 30% der Arbeitszeit für HO erlaubt sein und einforderbar sein.

Wenn jedoch der direkte Vorgesetzte das aus irgendwelchen irrationalen Gründe nicht will, muss man sich das dann erstreiten.

--- Zitat ---Ist so eine Regelung nicht total veraltet?
--- End quote ---
Wie ist denn eure Regelung?
HO Verbot für Vollzeitkräfte?

BAT:
Teilzeit und Betreuungsleistungen stehen im Regime des TVÖD nur in einem sehr bedingten Zusammenhang.

Librarian:
Seit dem 1.7.2021 gilt in Niedersachsen die überarbeitete "Vereinbarung gem. § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der nds. Landesverwaltung". Diese unterscheidet nun erstmalig nach Telearbeit (Büroraum + gestellte Ausstattung notwendig) und mobilem Arbeiten (Dienstlaptop am Küchentisch). Die Telearbeit ist nun für 3-4 Tage pro Woche nach Beantragung möglich, unabhängig davon, ob Kinder oder Familienangehörige betreut werden müssen. Das mobile Arbeiten muss ebenfalls "bei der Führungskraft" beantragt werden und umfasst "bis zu 30% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr". Die HO-Zeit ergibt sich also nach dem Stellenanteil. Inwiefern meine Dienststelle (Universität) dies nun umsetzt, steht noch offen.

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