Hallo zusammen,
seit 01.07.21 ist ja die "Homeoffice-Pflicht" weggefallen, d.h. wir müssen wieder wie vor Corona am Arbeitsplatz im Büro erscheinen. Soweit so gut.
Wir haben eine Dienstvereinbarung zum Thema HO, aufgrund welcher nun unsere Teilzeit-Kräfte weiterhin HO beantragen. Ein triftiger Grund hierfür ist z.B., wenn man Kinder bis 16 Jahre zu betreuen hat (welches 16 jährige "Kind" will noch von Mutti beaufsichtigt werden?!)
Nun weiß ich von einer Kollegin, dass die Kinder von der Oma zum Kindergarten gebracht werden und auch abgeholt werden, sodass keine Notwendigkeit besteht, dass sie im HO sitzt. Sie hat es allerdings genehmigt bekommen.
Natürlich würden auch wir Vollzeitkräfte gerne einen oder zwei Tage pro Woche von zuhause aus arbeiten, auch ohne Kinder.
Anscheinend wird unsere DV momentan überarbeitet, aber keiner weiß so recht, was dabei herauskommen wird.
Warum wird hier auf einmal nicht mehr von Gleichberechtigung geredet?! Ich verstehe ja, dass es praktisch ist, sich um 6.30 Uhr einzustempeln, um dann in aller Ruhe die Kids für die Schule fertig zu machen, aber das kann ja wohl kaum Sinn und Zweck von HO sein...
Zumal man sagen muss, dass es während des letzten Jahres super funktioniert hat, wenn man abwechselnd im HO war (telefonische Erreichbarkeit für Kunden war jederzeit gegeben).
Wie ist das bei anderen Behörden geregelt? Ist so eine Regelung nicht total veraltet?
Danke und viele Grüße