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Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung

(1/1)

schlumpf:
Sehe ich das richtig, dass bei einer Herabgruppierung, die Stufenlaufzeit mitgenommen wird und nicht wie bei einer Höhergruppierung auf Null gesetzt wird?

Spid:
Die Stufe der niedrigeren Entgeltgruppe ist eine ganz andere Stufe als jene, mit derselben Nummer der höheren Entgeltgruppe. Mithin gibt es in jener Stufe nur dann eine Stufenlaufzeit, wenn der TB bereits zuvor in dieser war und die Unterbrechung durch Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe unschädlich war.

schlumpf:
Ok, also wie wäre es in diesem Beispiel:
1.1.2021 Vorher EG3S3 2 Jahre Stufenlaufzeit, HG dann EG4S3 Laufzeit 0
1.7.2021 Herabgruppierung zurück zur EG3S3 wieder Stufenlaufzeit 2 Jahre 1.7.2022 Stufenanstieg s4

oder sind 6 Monate schon schädlich?
Was ist die max Zeit, die unschädlich ist?

Spid:
Wann eine Unterbrechung unschädlich ist, ergibt sich aus §17 Abs. 3 TV-L.

schlumpf:

--- Zitat von: Spid am 29.07.2021 11:50 ---Wann eine Unterbrechung unschädlich ist, ergibt sich aus §17 Abs. 3 TV-L.

--- End quote ---
Also max 3 Jahre, wenn ich es richtig gelesen habe, ui.

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