Übertragung Teilaufgaben ohne konkrete Nennung

Begonnen von Reset, 30.07.2021 11:19

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Spid

Die Landesbetriebe in NW sind rechtlich unselbständige Teile der Landesverwaltung. AG ist mithin das Land. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit würde nur auf die Zukunft wirken - und wäre dem AG als einseitige Handlung verwehrt, wenn sie eingruppierungsrelevant ist.

Reset

Ich danke vielmals für die Einschätzungen!