Autor Thema: [Allg] RIESTERRENTE - FEHLENDE EINWILLIGUNG ZUR DATENÜBERMITTUNG AN ZFA  (Read 4854 times)

Rentenonkel

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Ich versuche mal, das Ganze aufzudröseln:

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann nur einhergehend mit einem Antrag auf mittelbare Förderung beim Anbieter eingelegt werden. Die Begründung kann sein, dass das Finanzamt irrtümlich davon ausgeht, dass keine Förderberechtigung beim Ehemann vorliegt, diese aber nunmehr bei der ZfA beantragt wurde und man um Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung der ZfA bittet. Sobald die ZfA entschieden hat, kann man diese Entscheidung dann nachreichen.

Ob die monatlich 160 EUR der Ehefrau notwendig sind, ist eine andere Baustelle. Von den 2100 EUR sind ja 2*300 EUR für die Kinder und 175 EUR eigene Förderung abzuziehen, so dass nur noch ein jährlicher Eigenanteil von 1325 EUR pro Jahr, also rund 110,50 EUR pro Monat reichen dürfte, um die volle Förderung zu erhalten. Hier scheint auch eine Reduzierung des Eigenanteils sinnvoll.

Dass die Zulage von Verwaltungskosten gefressen wird, ist keine neue Erkenntnis. Alle Produkte der privaten Altersvorsorge haben Kosten, die sich auf die Rendite auswirken. Der Unterschied ist nur der, dass bei der Riester Rente diese Kosten tranparent ausgewiesen werden müssen und somit sichtbar werden. Gerade bei Aktienorientierten Anlagen sind mehr Kosten zu erwarten als bei klassischen Verträgen, gleichzeitig kann allerdings die Nettorendite trotzdem bei langer Laufzeit besser sein.

Buchungstechnisch wird bei den Verträgen immer der Einstiegskaufpreis der Aktie als Guthaben ausgewiesen. Die Differenz zum aktuellen Kurs ist die sogenannte stille Bewertungsreserve und wird erst ausgewiesen, wenn dieser Aktienkursgewinn tatsächlich realisiert werden konnte, also bei Verkauf oder Umschichtung. Mit geringen Überschussbeteiligungen und schwachen Rückkaufswerten möchte der Anbieter die Anleger ermuntern, die Vertragslaufzeit durchzuhalten und so eine höhere Rendite zu erreichen. Diese Verfahrensweise war allerdings schon mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Streitigkeiten und ob das so richtig ist, kann man sicherlich mit einer Beratung bei der Verbraucherzentrale in Erfahrung bringen. Schlussendlich ist die jährliche Mitteilung eher eine sehr vorsichtige Prognose der Versicherung und man kann, wenn man durchhält, auch auf höhere Renditen hoffen.

Wenn man sich den Vertrag jetzt auszahlen lässt und rund 35 % bis 40 % weniger erhält als das aktuelle Guthaben und dann mit 7 bis 8 % investiert, braucht man schon ein Weilchen, um auf 100 % zu kommen. In gleichem Atemzug bekäme man bei der Riester Rente ja auch noch garantiert 2,5 % Zinsen, so dass man ja im Prinzip nur 4,5 - 5,5 % Differenz pro Jahr gewinnt (abzüglich der Kosten für den Kauf und die Verwahrung der ETF). Ganz grob gerechnet dürften das schon 10 - 12 Jahre sein, bis man auf +/- 0 ist. Es gilt auch hier wie so oft beim Geldanlegen: Hin und Her macht Taschen leer  ;)

Das Thema Huckepack nochmal kurz erläutert: Um förderberechtigt zu sein, muss man grundsätzlich entweder gesetzlich rentenversichert sein. Als Beamter kann man unmittelbar förderberechtigt werden, wenn man seinem Dienstherren erlaubt, seine Bezüge an die ZFA weiterzumelden. Die Zustimmung ist also materiell rechtliche Voraussetzung für eine unmittelbare Zulageberechtigung.

Alle, die nicht unmittelbar zulageberechtigt sind, können sich allerdings von ihrem Ehegatten huckepack nehmen, sofern der unmittelbar zulageberechtigt ist. Das ist völlig legitim.

Ob der Staat tatsächlich Rechtsnormen schafft, um sich ein paar Zulage zu sparen, glaube ich nicht. Die ZfA kann schlicht und ergreifend nur bei gesetzlich Versicherten den Mindesteigenbeitrag errechnen und bei Beamten ohne Kenntnis über die Höhe der Bezüge geht das nicht.

Insgesamt ist Riester allerdings ein sehr komplexes System, was nur sehr wenige durchschauen. Vereinfachungen wären da sicherlich sinnvoll und erforderlich.

CK7985

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Ich versuche mal, das Ganze aufzudröseln:

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann nur einhergehend mit einem Antrag auf mittelbare Förderung beim Anbieter eingelegt werden. Die Begründung kann sein, dass das Finanzamt irrtümlich davon ausgeht, dass keine Förderberechtigung beim Ehemann vorliegt, diese aber nunmehr bei der ZfA beantragt wurde und man um Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung der ZfA bittet. Sobald die ZfA entschieden hat, kann man diese Entscheidung dann nachreichen.

Ob die monatlich 160 EUR der Ehefrau notwendig sind, ist eine andere Baustelle. Von den 2100 EUR sind ja 2*300 EUR für die Kinder und 175 EUR eigene Förderung abzuziehen, so dass nur noch ein jährlicher Eigenanteil von 1325 EUR pro Jahr, also rund 110,50 EUR pro Monat reichen dürfte, um die volle Förderung zu erhalten. Hier scheint auch eine Reduzierung des Eigenanteils sinnvoll. Aus meiner Sicht werden die Verträge so Stück für Stück ausgetrocknet.

Dass die Zulage von Verwaltungskosten gefressen wird, ist keine neue Erkenntnis. Alle Produkte der privaten Altersvorsorge haben Kosten, die sich auf die Rendite auswirken. Der Unterschied ist nur der, dass bei der Riester Rente diese Kosten tranparent ausgewiesen werden müssen und somit sichtbar werden. Gerade bei Aktienorientierten Anlagen sind mehr Kosten zu erwarten als bei klassischen Verträgen, gleichzeitig kann allerdings die Nettorendite trotzdem bei langer Laufzeit besser sein.

Buchungstechnisch wird bei den Verträgen immer der Einstiegskaufpreis der Aktie als Guthaben ausgewiesen. Die Differenz zum aktuellen Kurs ist die sogenannte stille Bewertungsreserve und wird erst ausgewiesen, wenn dieser Aktienkursgewinn tatsächlich realisiert werden konnte, also bei Verkauf oder Umschichtung. Mit geringen Überschussbeteiligungen und schwachen Rückkaufswerten möchte der Anbieter die Anleger ermuntern, die Vertragslaufzeit durchzuhalten und so eine höhere Rendite zu erreichen. Diese Verfahrensweise war allerdings schon mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Streitigkeiten und ob das so richtig ist, kann man sicherlich mit einer Beratung bei der Verbraucherzentrale in Erfahrung bringen. Schlussendlich ist die jährliche Mitteilung eher eine sehr vorsichtige Prognose der Versicherung und man kann, wenn man durchhält, auch auf höhere Renditen hoffen.

Wenn man sich den Vertrag jetzt auszahlen lässt und rund 35 % bis 40 % weniger erhält als das aktuelle Guthaben und dann mit 7 bis 8 % investiert, braucht man schon ein Weilchen, um auf 100 % zu kommen. In gleichem Atemzug bekäme man bei der Riester Rente ja auch noch garantiert 2,5 % Zinsen, so dass man ja im Prinzip nur 4,5 - 5,5 % Differenz pro Jahr gewinnt (abzüglich der Kosten für den Kauf und die Verwahrung der ETF). Ganz grob gerechnet dürften das schon 10 - 12 Jahre sein, bis man auf +/- 0 ist. Es gilt auch hier wie so oft beim Geldanlegen: Hin und Her macht Taschen leer  ;)

Das Thema Huckepack nochmal kurz erläutert: Um förderberechtigt zu sein, muss man grundsätzlich entweder gesetzlich rentenversichert sein. Als Beamter kann man unmittelbar förderberechtigt werden, wenn man seinem Dienstherren erlaubt, seine Bezüge an die ZFA weiterzumelden. Die Zustimmung ist also materiell rechtliche Voraussetzung für eine unmittelbare Zulageberechtigung.

Alle, die nicht unmittelbar zulageberechtigt sind, können sich allerdings von ihrem Ehegatten huckepack nehmen, sofern der unmittelbar zulageberechtigt ist. Das ist völlig legitim.

Ob der Staat tatsächlich Rechtsnormen schafft, um sich ein paar Zulage zu sparen, glaube ich nicht. Die ZfA kann schlicht und ergreifend nur bei gesetzlich Versicherten den Mindesteigenbeitrag errechnen und bei Beamten ohne Kenntnis über die Höhe der Bezüge geht das nicht.

Insgesamt ist Riester allerdings ein sehr komplexes System, was nur sehr wenige durchschauen. Vereinfachungen wären da sicherlich sinnvoll und erforderlich.

Naja dank der fehlenden Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung seit 01.07.2017 haut mit das Finanzamt nun einen Rückforderungsbescheid nach dem anderen um die Ohren. Für 2019 und 2018 liegen die Bescheide nun vor, 2020 wird folgen, da die Einwilligung nach § 10a EStG nicht rückwirkend erteilt werden kann.

Klar eigenes Verschulden aber es ist schon hart, wenn seit nunmehr 4 Jahren der eigentliche Sinn und Zweck des Riestervertrages, nämlich staatliche Zulagen und Steuererleichtungen zu erhalten, nicht mehr besteht. Ich habe abgesehen von den überschaubaren Garantiezinsen (der breite Aktienmarkt hat seitdem ca. 80% Rendite gebracht) den Vertrag rückwirkend betrachtet also vier Jahre lang völlig umsonst bespart.

Diese Rückforderung entspricht ja im Grunde schon faktisch bereits einer Teilkündigung des Vertrages mit den entsprechenden finanziellen Folgen. Absurd. Daher wird die Konsequenz für mich lauten, den Vertrag zu kündigen. Dass der Rückkaufswert deutlich vom nominalen Einlagenwert abweicht, Zulagen und Steuererleichterungen zu erstatten sind und ich Zins- bzw. Kapitalerträge 2021 dann einmalig versteuern muss, damit mich ich leben.

Die Stilllegung oder Fortführung des Vertrags sind allerdings keine Alternativen für mich, schon gar nicht wenn die eigentlichen Vorteile einer solche Vorsorgeform für die vergangenen Jahre vollständig zunichte gemacht sind. Da fühle ich mich wohler selbst darüber zu entscheiden wie ich mein Vermögen anlege. 2005 inmitten des Studiums, finanziell ungebildet dachte man noch anders. Da zahlte man aber auch noch 5 Euro Spaßbeitrag pro Monat.

Das Problem ist ja auch, dass die Einlagen mit Blick auf Kaufkrafterhalt und Inflation ein Stück weit ausgetrocknet werden. Dadurch, dass bei der Debeka nur die bis 31.12.2017 (meine ich) entrichteten Beiträge in ihrer Höhe vom Garantiezins umfasst sind, hat eine Anhebung bzw. dynamische Beitragsentwicklung auch keinen Sinn mehr. Von den Folgen der 100% Beitragsgarantie, der wenig optimalen Aktienfondsauswahl usw. mal abgesehen.
« Last Edit: 16.08.2021 12:33 von CK7985 »