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Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss

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Triton:
Hallo an alle,
ich bin schon länger stille Mitleserin und möchte jetzt etwas nachfragen, das ich durch das Mitlesen hier ganz anders "gelernt" habe, als es gerade angewendet wird.

Ich möchte - eilig - einen Mitarbeiter befristet einstellen auf eine Projektwissenschaftler-Stelle mit entsprechenden E13-Aufgaben (TV-L). Nun hat der ausgewählte Kandidat seinen Masterabschluss noch nicht fertig, die Masterarbeit wird erst Ende nächsten Monats eingereicht.

Jetzt wurde mir von der Personalstelle mitgeteilt, dass eine Einstellung in E13 nur möglich ist, wenn Masterzeugnis und Masterurkunde vorgelegt werden können. OK, ist klar.

Für eine vorläufige Einstellung in E12 verlangt die Personalstelle die Vorlage einer Vorab-Bestätigung über Bestehen aller Prüfungen, u.a. auch der Masterarbeit. Bescheinigung über die Abgabe reicht nicht, die muss bewertet = benotet sein. Kann sich bestimmt jeder vorstellen, dass das dauert, bis der Prof das erledigt hat... Ohne Bescheinigung kein Arbeitsstart, also keine schnelle Stellenbesetzung...

Und jetzt frage ich mich: Ist das nicht unsinnig? Wenn der formale Grund (Master) für E13 nicht vorliegt, kann man doch eine EG tiefer einstellen - dann braucht es doch aber diesen ganzen Bescheinigungskram nicht und es könnte schnell zum gewünschten Einstiegsdatum erfolgen?!  :o

Oder habe ich da etwas ganz Grundsätzliches nicht mitgekriegt???

Dankeschön vorab für Erklärungen und ggf. gute Argumente, Triton

Spid:
Einstellung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tariflich ist es möglich, einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einzustellen.

Triton:
Danke Spid, ja, genau das ist es, was ich meinte, hier kapiert zu haben.

Nur: Mit welchen Argumenten/Belegen bekommt man nun die Personalabteilung dazu, das bitte auch so anzuwenden und auf die dann unnötige Vorabbescheinigung zu verzichten?

Spid:
Da es kein tariflicher Regelungsgegenstand ist, steht es dem AG frei, sich solche Regelungen selbst zu geben oder sie mit der anderen Betriebspartei zu vereinbaren.

Schokobon:
Welche Anforderungen an die Qualifikation standen denn in der Ausschreibung?

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