Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übertragung Teilaufgaben ohne konkrete Nennung
Reset:
Guten Tag,
folgendes Szenario: AG weist TB einen neuen DP zu, der mit EG14/A14 bewertet ist. TB bekleidete zuvor EG12/A13gD-DP. Bei Aushändigung der Umsetzungsverfügung wird mitgeteilt, dass der TB erst nach drei Jahren in EG13, ein weiteres Jahr später nach EG14 höhergruppiert wird. Begründung: Erlass des FM NRW über den Aufstieg von TB von DP des gD auf DP des hD. Folge: lediglich Übertragung von Teilaufgaben des neuen DP, ohne diese zu definieren.
Ist dieser Erlass bekannt?
Müssen die Teilaufgaben definiert werden?
Gäbe es Aussicht auf erfolgreiche Eingruppierungsfeststellungsklage für den TB gegen den AG?
Spid:
DP sind tariflich unbeachtlich, das Konstrukt der Umsetzung existiert tariflich nicht. Ebensowenig exitierte für TB ein gD oder hD. Diese beamtenrechtlichen Begriffe sind tariflich bar jeder Bedeutung und schlicht unbeachtlich.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist entsprechend die auszuübende Tätigkeit. Diese wird bei nicht eingruppierungsrelevanter Tätigkeitsänderung vom AG einseitig zugewiesen, bei eingruppierungsrelevanter Änderung ist diese zwischen den Arbeitsvertragsparteien zu vereinbaren. Eine einseitige Festlegung kommt dem AG schlicht nicht zu. Erlasse sind tariflich ohne jeden Wert und ohne Wirkung, wenn sie tariflichen Regelungen widersprechen.
Welche eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung hast Du mit dem AG vereinbart?
Reset:
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen wurden mit dem TB nicht abgestimmt. Vielmehr handelt es sich um eine Neubewertung desselben DP seitens des AG. Über den Inhalt des entsprechenden Beschlusses hat der TB keine Kenntnis. Es handelt sich um eine Referatsleitung. Und wie gesagt wurden keine Teilaufgaben definiert, die durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Spid:
Na, wenn keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart wird, gibt es auch keine - und somit auch keine Änderung der Eingruppierung.
Reset:
Ich denke, die Tätigkeitsänderungen werden im Beschluss genannt worden sein, der auch durch den Personalrat abgesegnet wurde. Dort wird ja beinahe zwangsläufig eine Begründung für die Neubewertung der Stelle angeben sein müssen. Die Frage ist, ob der TB ein Recht darauf hat, diesen Beschluss einzusehen?
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