Guten Tag,
folgendes Szenario: AG weist TB einen neuen DP zu, der mit EG14/A14 bewertet ist. TB bekleidete zuvor EG12/A13gD-DP. Bei Aushändigung der Umsetzungsverfügung wird mitgeteilt, dass der TB erst nach drei Jahren in EG13, ein weiteres Jahr später nach EG14 höhergruppiert wird. Begründung: Erlass des FM NRW über den Aufstieg von TB von DP des gD auf DP des hD. Folge: lediglich Übertragung von Teilaufgaben des neuen DP, ohne diese zu definieren.
Ist dieser Erlass bekannt?
Müssen die Teilaufgaben definiert werden?
Gäbe es Aussicht auf erfolgreiche Eingruppierungsfeststellungsklage für den TB gegen den AG?