Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Probezeit fast rum aber Bewerbung auf gleiche Stelle, höhere Stundenanzahl
Spid:
Zumindest dann, wenn der TVÖD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet. Welche Wirkung hättest Du denn erwartet?
Zeussowitz:
Achtung DieSekretärin.
Nicht Probezeit mit Wartezeit nach 1 Abs. 1 KSchG verwechseln ;)
Selbst wenn man vertraglich auf die Probezeit verzichtet, kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen (innerhalb der ersten 6 Monate). Es wird lediglich auf die verkürzte Kündigungsfrist verzichtet. Insofern ist es für etwaige Kündigungen völlig egal ob Probezeit oder nicht. Wenn ich deinen Gedanken richtig verstehe, möchtest du auf einen Ausschluss der Wartezeit hinaus. Das ist aber ein anderer Sachverhalt, daher braucht das Forum mehr Infos von dir.
Spid:
Die Wartezeit wird durch den Sachverhalt doch in keinster Weise tangiert.
Zeussowitz:
Genau. Die Threaderstellerin verwechselt aber glaube ich die beiden Begriffe. Ich wollte nur zum Wochenende eine Brücke bauen, da ich das Gefühl hatte, sie missversteht deine inhaltlich völlig korrekte Antwort.
fragmalnach:
Ich kann an der Verfahrensweise nichts irritierendes finden. Du hast derzeit eine Teilzeitstelle in Schule A, nun ist eine Stelle an Schule B zu besetzen. Es gibt ein ergebnisoffenes Ausschreibungsverfahren an dem du dich als Bewerberin beteiligst. In diesem Verfahren bist du eine interne Bewerberin unter anderen Internen und ggf. auch Externen. Der Arbeitgeber wird eine Auswahl treffen, vermutlich auch unter Berücksichtigung der Meinung der Schulleitung von Schule B - schließlich sollte die Chemie auch stimmen. Eine neue Probezeit wird sich da für dich nicht anschließen, sondern du wirst (dann in Vollzeit) weiterbeschäftigt.
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